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Bodenrichtwert finden
Amtliche Quellen, redaktionell geprüft Kostenlos, ohne Anmeldung 10.749 Gemeinden, jede mit eigener Seite Unabhängig, keine Wertermittlung

Bodenrichtwerte Baden-Württemberg 2026

1.101 Gemeinden · 11.245.898 Einwohner · Stichtag 31.12.2024

Den Bodenrichtwert für ein einzelnes Grundstück in Baden-Württemberg erhalten Sie im amtlichen Portal des Landes. Zur Einordnung: baureifes Land kostete hier 2024 im Durchschnitt 357 €/m².

Das amtliche Portal von Baden-Württemberg

BORIS-BW – Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) mit der Zentralen Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung (ZGG-BW); Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Technische Umsetzung in Kooperation mit Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), da BORIS-BW auf dem NRW-System basiert.

Kostenlos für nicht-kommerzielle Nutzung: Betrachtung im Kartenviewer, Papierausdrucke bis DIN A4 und Screenshots (z. B. für die Steuererklärung oder Gutachten) sind unentgeltlich erlaubt. Kommerzielle Nutzung bzw. Vermarktung der Bodenrichtwertdaten ist laut Nutzungsbedingungen ausgeschlossen; schriftliche Auskünfte oder Gutachten direkt beim örtlichen Gutachterausschuss können gebührenpflichtig sein.

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Bauland nach Kreisen

Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land 2024, je Quadratmeter.

Am teuersten

Stuttgart1.403 €/m²
Freiburg im Breisgau1.118 €/m²
Böblingen758 €/m²
Mannheim738 €/m²
Heilbronn721 €/m²
Rems-Murr-Kreis678 €/m²

Am günstigsten

Neckar-Odenwald-Kreis126 €/m²
Main-Tauber-Kreis141 €/m²
Schwäbisch Hall152 €/m²
Zollernalbkreis162 €/m²
Biberach168 €/m²
Freudenstadt180 €/m²

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4

Entwicklung der Baulandpreise

2015 190 €/m²
2016 182 €/m²
2017 193 €/m²
2018 206 €/m²
2019 227 €/m²
2020 245 €/m²
2021 309 €/m²
2022 318 €/m²
2023 334 €/m²
2024 357 €/m²

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4 (Kaufwerte für Bauland, jeweils Jahresdurchschnitt)

Wer die Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg ermittelt

Kommunal: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg – anders als in den meisten Ländern – bei den Städten und Gemeinden angesiedelt, nicht bei den Land-/Stadtkreisen. Benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises können nach § 1 Abs. 1 Satz 4 GuAVO gemeinsame Gutachterausschüsse bilden; durch diese Zusammenschlüsse ist die Zahl auf 118 Gutachterausschüsse (Stand 01.01.2026, amtliches Verzeichnis der ZGG nach § 15 Abs. 3 GuAVO) gesunken. Die Ausschüsse sind selbstständige, unabhängige Kollegialgremien; sie führen die Kaufpreissammlung, ermitteln Bodenrichtwerte und erstatten Verkehrswertgutachten.

Es gibt in Baden-Württemberg keinen Oberen Gutachterausschuss. Die Funktion nach § 198 Abs. 2 BauGB nimmt die Zentrale Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung Baden-Württemberg (ZGG-BW) wahr, die seit 01.12.2017 beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) eingerichtet ist (Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen). Sie erstellt überregionale Marktanalysen, führt das amtliche Verzeichnis der Gutachterausschüsse und betreibt BORIS-BW.

Gut zu wissen

Gutachterausschüsse sind nach § 192 BauGB selbstständig und unabhängig. Sie werten alle Kaufverträge aus, die beim Grundstücksverkauf entstehen, und leiten daraus die Bodenrichtwerte ab. Das steht in unserer Erklärung zum Gutachterausschuss.

Offizielle Seite der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg

Alle Gemeinden in Baden-Württemberg

Jede Gemeinde hat eine eigene Seite mit dem Weg zum amtlichen Bodenrichtwert.

Alb-Donau-Kreis (55)
Baden-Baden (1)
Biberach (45)
Bodenseekreis (23)
Breisgau-Hochschwarzwald (50)
Böblingen (26)
Calw (25)
Emmendingen (24)
Enzkreis (28)
Esslingen (44)
Freiburg im Breisgau (1)
Freudenstadt (16)
Göppingen (38)
Heidelberg (1)
Heidenheim (11)
Heilbronn (1)
Heilbronn (46)
Hohenlohekreis (16)
Karlsruhe (1)
Karlsruhe (32)
Konstanz (25)
Ludwigsburg (39)
Lörrach (35)
Main-Tauber-Kreis (18)
Mannheim (1)
Neckar-Odenwald-Kreis (27)
Ortenaukreis (51)
Ostalbkreis (42)
Pforzheim (1)
Rastatt (23)
Ravensburg (39)
Rems-Murr-Kreis (31)
Reutlingen (26)
Rhein-Neckar-Kreis (54)
Rottweil (21)
Schwarzwald-Baar-Kreis (20)
Schwäbisch Hall (30)
Sigmaringen (25)
Stuttgart (1)
Tuttlingen (35)
Tübingen (15)
Ulm (1)
  • Ulm 474 €/m²
Waldshut (32)
Zollernalbkreis (25)

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Baden-Württemberg

Im amtlichen Portal BORIS-BW – Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg, betrieben von Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) mit der Zentralen Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung (ZGG-BW); Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Technische Umsetzung in Kooperation mit Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), da BORIS-BW auf dem NRW-System basiert.. Kostenlos für nicht-kommerzielle Nutzung: Betrachtung im Kartenviewer, Papierausdrucke bis DIN A4 und Screenshots (z. B. für die Steuererklärung oder Gutachten) sind unentgeltlich erlaubt. Kommerzielle Nutzung bzw. Vermarktung der Bodenrichtwertdaten ist laut Nutzungsbedingungen ausgeschlossen; schriftliche Auskünfte oder Gutachten direkt beim örtlichen Gutachterausschuss können gebührenpflichtig sein. Keine Registrierung und kein Nutzerkonto erforderlich; beim Aufruf müssen lediglich die Nutzungsbedingungen (Lizenz mit Ausschluss kommerzieller Nutzung) bestätigt werden.

Mindestens alle zwei Jahre: Die Bodenrichtwerte sind in Baden-Württemberg flächendeckend zum Ende jedes geraden Kalenderjahres zu ermitteln (Turnus 31.12.2022/01.01.2023, 31.12.2024/01.01.2025, nächster Turnus Ende 2026). Zusätzlich gab es für die Landesgrundsteuer einen Sonderstichtag 01.01.2022. Beschluss und Veröffentlichung erfolgen jeweils im Folgejahr (z. B. Pforzheim: Beschluss der Werte zum 01.01.2025 am 20.05.2025). Der aktuellste Stichtag ist der 31.12.2024.

Kommunal: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg – anders als in den meisten Ländern – bei den Städten und Gemeinden angesiedelt, nicht bei den Land-/Stadtkreisen. Benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises können nach § 1 Abs. 1 Satz 4 GuAVO gemeinsame Gutachterausschüsse bilden; durch diese Zusammenschlüsse ist die Zahl auf 118 Gutachterausschüsse (Stand 01.01.2026, amtliches Verzeichnis der ZGG nach § 15 Abs. 3 GuAVO) gesunken. Die Ausschüsse sind selbstständige, unabhängige Kollegialgremien; sie führen die Kaufpreissammlung, ermitteln Bodenrichtwerte und erstatten Verkehrswertgutachten.

Die amtliche Statistik weist für Baden-Württemberg im Jahr 2024 einen durchschnittlichen Kaufwert von 357 €/m² für baureifes Land aus. Das ist der Mittelwert tatsächlicher Verkäufe, nicht der Bodenrichtwert einer bestimmten Lage. Die Unterschiede zwischen den Kreisen sind erheblich, wie die Tabelle auf dieser Seite zeigt.

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