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Bodenrichtwert finden
Amtliche Quellen, redaktionell geprüft Kostenlos, ohne Anmeldung 10.749 Gemeinden, jede mit eigener Seite Unabhängig, keine Wertermittlung

Methodik und Quellen

Von der Redaktion von meinbodenrichtwert.de · Zuletzt geprüft am 9. August 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Hier steht, woher unsere Daten stammen, unter welcher Lizenz wir sie nutzen und wo unsere Angaben enden. Wir nennen jede Quelle mit Tabellennummer und Stand, erklären das Datum unter jeder Seite und beschreiben, warum es für Bodenrichtwerte keine bundesweite Datenbank gibt.

Unsere Datenquellen

Für Preisangaben auf Kreisebene nutzen wir die Statistik der Kaufwerte für Bauland. Quelle ist die Regionaldatenbank Deutschland der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Tabelle 61511-01-03-4 mit dem amtlichen Titel „Veräußerungsfälle, veräußerte Fläche, Kaufsumme, durchschnittlicher Kaufwert nach Baulandarten, Jahressumme, regionale Tiefe: Kreise und kreisfreie Städte“. Wir werten daraus die Jahre 1995 bis 2024 aus. Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0), Quellenvermerk: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, regionalstatistik.de.

Wichtig ist die Abgrenzung: Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land, amtliche Statistik der Verkäufe, nicht der Bodenrichtwert. Die Statistik zeigt, was in einem Kreis tatsächlich gezahlt wurde, und schwankt mit der Zusammensetzung der Verkaufsfälle. Im Jahr 2024 flossen bundesweit 32.214 Veräußerungsfälle ein, im Jahr 2023 nur 29.913. Bei so wenigen Fällen je Kreis verschiebt schon eine große Verkaufsfläche am Ortsrand den Durchschnitt. Die Zeitreihen stehen im Kaufwerte-Vergleich und auf der Seite Grundstückspreise in Deutschland.

Gemeinden, Kreise, Namen, Schlüssel und Zuordnungen übernehmen wir aus dem Gemeindeverzeichnis-Informationssystem GV-ISys des Statistischen Bundesamtes, Gebietsstand 30. Juni 2026, Bevölkerungsstand 31. Dezember 2024. Daraus ergeben sich 10.749 Gemeinden und 401 Kreise und kreisfreie Städte. Auch diese Daten nutzen wir unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0, Quellenvermerk: Statistisches Bundesamt (Destatis).

Rechtliche Aussagen belegen wir am Normtext auf gesetze-im-internet.de, dem gemeinsamen Angebot des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesamts für Justiz. Herangezogen werden vor allem das Baugesetzbuch, das Bewertungsgesetz, die Immobilienwertermittlungsverordnung, die Baunutzungsverordnung und das Bodenschätzungsgesetz.

Die Angaben zu den 16 Länderportalen erheben wir Land für Land an der Quelle. Geprüft werden jeweils der Name des Portals, die Betreiberstelle, die Erreichbarkeit, die Kosten, die Frage nach einer Anmeldung, der aktuelle Stichtag, der Ermittlungsturnus, die verfügbaren historischen Stichtage und der Aufbau der Gutachterausschüsse im Land. Grundlage sind die Seiten der Landesämter und der Gutachterausschüsse, die Nutzungsbedingungen der Portale sowie die Metadaten der Geodatendienste, etwa die Auskunft eines Dienstes über Lizenz und Zugriffsbeschränkungen. Jede Landesseite trägt ihr eigenes Prüfdatum.

Warum es keine bundesweite Deckung gibt

Bodenrichtwerte sind Ländersache. Ermittelt werden sie von den Gutachterausschüssen, veröffentlicht in 16 Landesportalen. § 196 Absatz 1 Satz 5 des Baugesetzbuchs verlangt eine Ermittlung jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist. Einige Länder ermitteln jährlich, andere zweijährlich. Stand 22. Juli 2026 gilt in fast allen Ländern der Stichtag 1. Januar 2026, in Baden-Württemberg dagegen der 31. Dezember 2024. Schon deshalb ergibt eine bundesweite Karte aus einer Hand ein schiefes Bild.

Dazu kommt das Lizenzproblem. Nur ein Teil der Länder gibt die Werte als offene Daten ab. Die übrigen erlauben lediglich die Ansicht im eigenen Portal und untersagen Herunterladen, Weiterverarbeitung oder Veröffentlichung. Eine vollständige, aktuelle und rechtlich saubere Bodenrichtwert-Datenbank für ganz Deutschland lässt sich aus offenen Quellen daher nicht bauen. Stand 22. Juli 2026 führen wir keine eigene bundesweite Bodenrichtwert-Datenbank. Für den einzelnen Wert verweisen wir auf die amtlichen Portale, gebündelt auf der Seite BORIS: die amtlichen Portale.

Offene Daten der Länder

Die folgende Übersicht gibt den von uns geprüften Stand vom 22. Juli 2026 wieder. Sie entscheidet darüber, welche Daten wir überhaupt aufnehmen dürfen.

Land Bodenrichtwerte als offene Daten Lizenz
Baden-Württemberg nein Nutzung nur im Portal
Bayern nein, nur Darstellungsdienst keine offene Datenabgabe
Berlin ja dl-de/zero-2-0
Brandenburg ja dl-de/by-2-0
Bremen nein kein offener Downloadweg
Hamburg ja dl-de/by-2-0
Hessen ja dl-de/zero-2-0
Mecklenburg-Vorpommern ja CC BY 4.0
Niedersachsen ja dl-de/by-2-0
Nordrhein-Westfalen ja dl-de/zero-2-0
Rheinland-Pfalz ja, nur Darstellungsdienst dl-de/by-2-0
Saarland nein Nutzung nur im Portal
Sachsen nein, nur Darstellungsdienst keine offene Datenabgabe
Sachsen-Anhalt ja dl-de/by-2-0
Schleswig-Holstein nein Nutzung nur im Portal
Thüringen ja dl-de/by-2-0

Wo wir Daten aus diesen Quellen übernehmen, führen wir den vorgeschriebenen Quellenvermerk direkt an der Angabe. Die Länder verlangen unterschiedliche Formulierungen, zum Beispiel Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung; © GDI-NI für Niedersachsen; © GeoBasis-DE/LGB für Brandenburg; © GeoBasis-DE/M-V für Mecklenburg-Vorpommern; © GeoBasis-DE / LVermGeo ST für Sachsen-Anhalt; © GDI-Th für Thüringen. Bei der Datenlizenz Deutschland Namensnennung gehören zum Quellenvermerk die Bezeichnung des Bereitstellers, der Lizenzhinweis und ein Verweis auf den Lizenztext bei GovData. Die Variante Zero verlangt keine Namensnennung; wir nennen die Quelle trotzdem.

Was Zuletzt geprüft bedeutet

Das Datum unter einer Seite sagt, wann ein Mensch die Aussagen dieser Seite zuletzt gegen die Quelle gehalten hat. Es ist kein Veröffentlichungsdatum und kein automatischer Zeitstempel, der bei jeder technischen Änderung hochzählt. Geprüft heißt: Normstellen wurden am Gesetzestext kontrolliert, Portalangaben an der Seite des Landes, Zahlen an der Statistik.

Wir prüfen Rechtsgrundlagen mindestens halbjährlich und zusätzlich bei jeder bekannt gewordenen Änderung. Angaben zu den Länderportalen, also Portalname, Zugang, Kosten, Stichtag und Historie, prüfen wir mindestens jährlich und außerdem, sobald ein Land einen neuen Stichtag veröffentlicht. Die Statistik der Kaufwerte aktualisieren wir, sobald die Regionaldatenbank einen neuen Jahrgang bereitstellt. Meldungen von Leserinnen und Lesern bearbeiten wir laufend und außerhalb dieses Rhythmus.

Grenzen unserer Angaben

Wir nennen keinen Bodenrichtwert für eine konkrete Adresse. Rechenbeispiele arbeiten mit ausdrücklich angenommenen Zahlen, erkennbar an der Formulierung im Text. Die Kaufwerte der amtlichen Statistik liegen auf Kreisebene vor, nicht für einzelne Lagen, und sie sind Durchschnitte über sehr unterschiedliche Grundstücke. In Kreisen mit wenigen Verkäufen schwanken sie stark oder fehlen aus Gründen der Geheimhaltung ganz.

Auch unsere Portalangaben haben Grenzen. Nutzungsbedingungen und Gebühren ändern sich, Viewer werden umgebaut, Stichtage erscheinen zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr. Rechtsverbindlich ist immer nur die Auskunft der zuständigen Geschäftsstelle. Was ein Stichtag bedeutet und warum der aktuelle Wert nicht immer der maßgebliche ist, erklärt die Seite Stichtag und Aktualisierung.

Schließlich beschreiben wir Systematik, keine Einzelfälle. Unsere Seiten sagen, wie ein Verfahren aufgebaut ist und welche Vorschrift gilt. Ob eine Regel auf Ihr Grundstück zutrifft, hängt von Umständen ab, die wir nicht kennen, etwa vom Bebauungsplan, von Rechten Dritter oder vom Zuschnitt der Fläche. Wir ersetzen deshalb weder ein Gutachten noch eine Beratung, und wir formulieren auch nichts so, als täten wir es.

Fehler melden

Wenn Sie eine falsche oder veraltete Angabe finden, schreiben Sie an redaktion@meinbodenrichtwert.de. Hilfreich sind die Adresse der Seite, die betroffene Textstelle und, wenn vorhanden, die Quelle, die dagegen spricht. Wir prüfen jede Meldung an der Primärquelle. Bestätigt sich der Fehler, korrigieren wir ihn und setzen das Prüfdatum neu. Lässt sich eine Angabe weder bestätigen noch widerlegen, entfernen wir sie. Grundsätze und Verantwortlichkeiten stehen auf der Seite Über uns.

Häufige Fragen

Weil die Werte den Ländern gehören und nur ein Teil der Länder sie zur Weiterverwendung freigibt. Sechs Länder erlauben lediglich die Ansicht im eigenen Portal und untersagen Download und Weiterverarbeitung. Wir verweisen deshalb für den Einzelwert auf die amtlichen Portale, in denen die Auskunft in aller Regel kostenlos und ohne Anmeldung möglich ist.

Nein. Beim durchschnittlichen Kaufwert für baureifes Land handelt es sich um eine amtliche Statistik der Verkäufe, nicht um den Bodenrichtwert. Er misst tatsächlich gezahlte Preise auf Kreisebene und schwankt mit der Zusammensetzung der Fälle. Der Bodenrichtwert ist dagegen ein von einem Gutachterausschuss ermittelter durchschnittlicher Lagewert für eine Richtwertzone.

Für die amtliche Statistik gilt die Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 mit Quellenvermerk. Bei den Bodenrichtwerten der Länder unterscheiden sich die Lizenzen: teils dl-de/by-2-0, teils dl-de/zero-2-0, in Mecklenburg-Vorpommern CC BY 4.0. Sechs Länder geben die Daten überhaupt nicht als offene Daten ab, dort bleibt nur die Ansicht im Portal.

Rechtsgrundlagen prüfen wir mindestens halbjährlich, Angaben zu den Länderportalen mindestens jährlich und zusätzlich bei jedem neuen Stichtag. Die Statistik der Kaufwerte übernehmen wir, sobald ein neuer Jahrgang in der Regionaldatenbank vorliegt. Das Datum unter der Seite zeigt die letzte inhaltliche Prüfung, nicht die letzte technische Änderung.

Wir prüfen sie an der Primärquelle, also am Gesetzestext, an der Seite des Landes oder an der Statistik. Bestätigt sich der Fehler, korrigieren wir die Stelle und setzen das Prüfdatum neu. Lässt sich eine Angabe weder bestätigen noch widerlegen, nehmen wir sie heraus. Eine Rückmeldung erhalten Sie, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.

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