Barrierefreiheit
Wir wollen, dass diese Seite für alle nutzbar ist. Als Maßstab dienen die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 des W3C auf der Konformitätsstufe AA. Eine vollständige Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bisher nicht stattgefunden. Barrieren können Sie uns jederzeit melden.
Unser Ziel
Maßstab für diese Seite sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 des World Wide Web Consortium auf der Konformitätsstufe AA. Die Richtlinien kennen drei Stufen: A, AA und AAA. Stufe AA umfasst die Anforderungen der Stufe A und zusätzliche Kriterien und gilt international als üblicher Zielwert für öffentlich zugängliche Websites.
Diese Erklärung beschreibt den angestrebten Zustand und die uns bekannten Einschränkungen. Sie ist kein Prüfbericht und behauptet keine bestätigte Konformität. Sobald eine geprüfte Bewertung vorliegt, ersetzen wir diese Seite durch das Ergebnis mit Datum, Prüfverfahren und Prüfstelle. Bis dahin gilt: Wir beschreiben, woran wir uns halten, und benennen, was wir noch nicht wissen.
Woran wir uns halten
Wir bauen die Seiten so, dass der Inhalt auch ohne Maus und ohne Farbwahrnehmung erfassbar bleibt. Dazu gehören eine durchgehende Überschriftenstruktur, Bedienbarkeit über die Tastatur, ausreichende Kontraste, Textgrößen, die sich vergrößern lassen, sowie Verlinkungen, deren Ziel aus dem Linktext hervorgeht. Auf Verweise wie „hier“ oder „mehr erfahren“ verzichten wir.
Fachbegriffe erklären wir bei der ersten Verwendung in einem Nebensatz und ausführlich in den Begriffen von A bis Z. Tabellen mit vielen Spalten legen wir in einen eigenen scrollbaren Bereich, damit die Seite auf schmalen Bildschirmen nicht seitlich verrutscht. Automatisch startende oder bewegte Inhalte setzen wir nicht ein, ebenso wenig Textbilder anstelle von echtem Text.
Konkret achten wir auf folgende Punkte:
- eine einzige Hauptüberschrift je Seite und darunter eine lückenlose Gliederung ohne übersprungene Ebenen,
- Bedienbarkeit der gesamten Seite mit der Tastatur, mit sichtbarer Markierung des aktiven Elements,
- Linktexte, die das Ziel benennen, damit eine Liste aller Links für sich verständlich bleibt,
- Kontraste, die auch bei hellem Umgebungslicht und auf älteren Bildschirmen tragen,
- Textgrößen und Zeilenabstände, die sich ohne Verlust von Inhalt vergrößern lassen,
- Verzicht auf reine Farbcodierung, etwa in Tabellen und Hinweisen.
Bekannte Einschränkungen
Eine unabhängige Prüfung der gesamten Seite steht aus. Einzelne Bereiche können deshalb hinter dem Ziel zurückbleiben, ohne dass uns das bereits aufgefallen ist. Bekannt ist außerdem: Karten und Auswahlfelder mit sehr vielen Einträgen sind mit Hilfsmitteln aufwendiger zu bedienen als reiner Text. Für diese Fälle bieten wir jeweils einen Weg über Text und Listen an, etwa über die Seite alle Orte im Überblick.
Keinen Einfluss haben wir auf die amtlichen Portale der Länder, auf die wir verweisen. Deren Zugänglichkeit unterscheidet sich stark, und einige Kartenanwendungen lassen sich mit der Tastatur kaum bedienen. Wenn Sie dort nicht weiterkommen, hilft der Weg über die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses, die auch telefonisch und schriftlich Auskunft gibt. Die Zuständigkeiten stehen auf der Seite Der Gutachterausschuss.
Damit der Einstieg nicht an einer Karte scheitert, führt der Bodenrichtwert-Finder auch über Textfelder und Listen zum richtigen Landesportal. Wo wir eine Karte anbieten, gibt es denselben Inhalt zusätzlich als Liste oder Tabelle. Eine Information soll nie ausschließlich in einer Karte stehen.
Barrieren melden
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, schreiben Sie an redaktion@meinbodenrichtwert.de. Hilfreich sind die Adresse der betroffenen Seite, eine kurze Beschreibung des Problems und, wenn möglich, die verwendete Technik, also Browser, Betriebssystem und Hilfsmittel. Auch ein Screenshot oder eine Beschreibung dessen, was vorgelesen wurde, hilft uns weiter.
Wir bestätigen den Eingang, prüfen die Meldung und teilen Ihnen mit, ob und wann wir die Stelle ändern können. Lässt sich ein Problem nicht kurzfristig beheben, sagen wir das offen und nennen einen Zwischenweg, über den Sie an die Information kommen.
Brauchen Sie einen Inhalt dieser Seite in einer anderen Form, etwa als reine Textfassung ohne Tabelle, sagen Sie uns Bescheid. Wir stellen die Information dann auf einem anderen Weg bereit, ohne Kosten und ohne Angabe eines Grundes. Weitere Kontaktwege stehen auf der Seite Kontakt.
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um. Seine Anforderungen gelten für Produkte, die seit dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, und für Dienstleistungen, die seit diesem Tag für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen von den Anforderungen ausgenommen.
Unabhängig davon, welche Pflichten im Einzelfall greifen, halten wir die Stufe AA der WCAG 2.1 für den richtigen Maßstab. Ein kostenloses Informationsangebot nützt wenig, wenn es Teile seines Publikums ausschließt. Wie wir insgesamt arbeiten und welche Grundsätze dahinterstehen, steht auf der Seite Über uns.
Häufige Fragen
Eine vollständige Prüfung durch eine unabhängige Stelle liegt bisher nicht vor. Diese Erklärung beschreibt daher den angestrebten Zustand und die uns bekannten Einschränkungen, nicht eine bestätigte Konformität. Sobald ein geprüftes Ergebnis vorliegt, veröffentlichen wir es hier mit Datum, Prüfverfahren und Prüfstelle.
Die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 kennen drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Stufe AA umfasst die Anforderungen der Stufe A und zusätzliche Kriterien, etwa zu Kontrasten, zur Vergrößerbarkeit von Text und zur Bedienbarkeit ohne Maus. Sie gilt international als üblicher Zielwert für öffentlich zugängliche Websites.
Per E-Mail an die auf dieser Seite genannte Adresse. Nennen Sie die Adresse der betroffenen Seite, beschreiben Sie kurz das Problem und, wenn möglich, Browser, Betriebssystem und verwendete Hilfsmittel. Wir bestätigen den Eingang, prüfen die Meldung und melden zurück, ob und wann wir die Stelle ändern können.
Ja. Wenn eine Tabelle oder eine Karte für Sie nicht nutzbar ist, stellen wir die Information auf Anfrage in einer einfachen Textform bereit. Schreiben Sie uns dazu kurz, welchen Inhalt Sie brauchen und in welcher Form er für Sie zugänglich ist. Kosten entstehen dabei nicht.