Kontakt
Sie erreichen die Redaktion per E-Mail. Wir beantworten Fragen zu unseren Inhalten, nehmen Fehlermeldungen entgegen und stehen für Presseanfragen zur Verfügung. Eine Bewertung Ihres Grundstücks, eine Auskunft zu einem konkreten Bodenrichtwert oder eine Steuerberatung können wir dagegen nicht leisten. Dafür sind andere Stellen zuständig.
Wie Sie uns erreichen
Schreiben Sie an redaktion@meinbodenrichtwert.de. Die vollständige Anschrift des Herausgebers und die weiteren Pflichtangaben finden Sie im Impressum. Wir bearbeiten Anfragen in der Reihenfolge des Eingangs. Fehlermeldungen zu Inhalten behandeln wir vorrangig, weil sie allen Leserinnen und Lesern nützen.
Bitte schicken Sie keine Unterlagen mit persönlichen Daten, also keine Kaufverträge, Bescheide, Grundbuchauszüge, Lagepläne oder Fotos Ihres Grundstücks. Wir brauchen sie nicht, wir dürfen sie nicht auswerten, und wir wollen sie nicht verarbeiten. Unterlagen, die uns dennoch erreichen, löschen wir ohne Auswertung. Wie wir mit Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.
Für eine Antwort reicht in der Regel eine kurze, klare Frage. Nennen Sie die Seite, um die es geht, und das Bundesland, wenn Ihre Frage ein Portal betrifft. Ohne Land lässt sich fast keine Frage zum Bodenrichtwert sinnvoll beantworten, weil sich Portale, Stichtage und Zuständigkeiten unterscheiden.
Was wir beantworten können
Wir helfen weiter, wenn es um das Verständnis der Begriffe und der Verfahren geht. Typische Fragen sind: Was bedeutet der beitragsrechtliche Zustand in meiner Auskunft. Warum weicht der Stichtag vom laufenden Jahr ab. Wo finde ich historische Werte. Welches Portal ist für mein Bundesland zuständig. Warum stehen an einer Stelle zwei Werte.
Ebenso hilfreich sind Hinweise auf Fehler: eine veraltete Gebühr, ein umgezogenes Portal, ein falsch zitierter Paragraf, ein Stichtag, der inzwischen überholt ist. Solche Meldungen prüfen wir an der Primärquelle und korrigieren die Seite. Wie dieser Prozess abläuft und in welchem Rhythmus wir ohnehin nachprüfen, beschreibt die Seite Methodik und Quellen.
Was wir nicht beantworten können
Wir führen keine individuelle Wertermittlung durch. Wir sagen Ihnen weder, was Ihr Grundstück wert ist, noch, ob ein Kaufangebot angemessen ist, noch, mit welchem Preis Sie in eine Verhandlung gehen sollten. Wir prüfen auch keine Bescheide, keine Verträge und keine Gutachten Dritter. Dafür fehlen uns die Ortskenntnis, die Kaufpreissammlung und die rechtliche Stellung.
Ebenso wenig erteilen wir Steuerberatung oder Rechtsberatung. Fragen zur Grundsteuer, zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, zu Fristen oder zu einem Einspruch gehören zum Finanzamt oder zu einem steuerlichen Berufsträger. Für die sachliche Einordnung gibt es unsere Seiten zu Bodenrichtwert und Grundsteuer und zu Erbschaft und Schenkung. Sie erklären die Systematik, nicht Ihren Einzelfall.
Wohin Sie sich stattdessen wenden
Für den konkreten Wert Ihres Grundstücks ist der örtlich zuständige Gutachterausschuss die richtige Adresse. Dort erhalten Sie die amtliche Auskunft, dort liegen die Erläuterungen zur Bodenrichtwertkarte, dort werden auf Antrag auch Gutachten erstellt. Mündliche Auskünfte sind vielerorts kostenlos, schriftliche Auskünfte häufig gebührenpflichtig. Welche Stelle in Ihrem Land arbeitet, zeigt die Seite Der Gutachterausschuss.
Den Wert selbst können Sie in fast allen Ländern kostenlos online abrufen, ohne Anmeldung und ohne Angabe persönlicher Daten. Den Weg dorthin beschreibt Schritt für Schritt die Seite Bodenrichtwert kostenlos einsehen.
Häufige Anliegen im Überblick
Die folgende Zuordnung erspart Ihnen den Umweg über uns:
- Bodenrichtwert für eine bestimmte Adresse: Portal des Bundeslandes, für eine schriftliche Auskunft die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
- Werte zu einem zurückliegenden Stichtag: Stichtagsauswahl im Portal, sonst die Geschäftsstelle des zuständigen Ausschusses.
- Grundsteuerbescheid, Erbschaft- oder Schenkungsteuer, Fristen und Einsprüche: Finanzamt oder steuerlicher Berufsträger.
- Bebauungsplan, zulässiges Maß der Nutzung, Erschließung und Beiträge: Bau- oder Planungsamt der Gemeinde.
- Verkehrswert, Gutachten und Nachweis eines niedrigeren Werts: Gutachterausschuss oder bestellte oder zertifizierte Sachverständige.
- Falsche Angabe auf einer unserer Seiten: Redaktion, per E-Mail an die oben genannte Adresse.
Presse und Kooperationen
Presseanfragen richten Sie bitte ebenfalls an redaktion@meinbodenrichtwert.de, mit dem Stichwort Presse, Ihrem Medium und Ihrer Deadline. Wir stellen gern die Quellenlage zu einem Thema zusammen und erläutern, wie sich die Datenlage zwischen den Ländern unterscheidet. Zahlen geben wir nur mit Quelle und Stand weiter.
Angebote zu Werbung, Kooperationen und Gastbeiträgen behandeln wir getrennt von der Redaktion. Welche Formen möglich sind, wie wir kennzeichnen und was wir ablehnen, steht auf der Seite Werben Sie hier. Anfragen zu bezahlten Verlinkungen in bestehenden Texten beantworten wir nicht einzeln.
Für Rückfragen zu einer Zahl aus unseren Seiten nennen Sie bitte die Seite und die Zahl. Wir liefern dann Quelle, Tabelle und Stand, damit Sie selbst nachschlagen können. Zahlen ohne Quelle geben wir nicht heraus, auch nicht auf Zuruf.
Wenn Sie nur schnell in das richtige Landesportal wollen, führt der Bodenrichtwert-Finder Sie mit wenigen Schritten dorthin. Er ersetzt in vielen Fällen die Anfrage bei uns und führt schneller zum Ergebnis, weil Sie den Wert direkt an der amtlichen Quelle ablesen.
Häufige Fragen
Nein. Wir führen keine Bodenrichtwerte für einzelne Adressen. Die amtlichen Werte stehen in den Portalen der Länder und sind dort in der Regel kostenlos und ohne Anmeldung einsehbar. Für eine schriftliche oder rechtsverbindliche Auskunft ist ausschließlich die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses zuständig, die dafür Gebühren erheben kann.
Nein. Eine individuelle Wertermittlung leisten wir nicht, und wir prüfen keine Angebote, Verträge oder Bescheide. Für belastbare Aussagen brauchen Sie ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen. Unsere Werkzeuge rechnen nur mit Ihren eigenen Eingaben und liefern eine grobe Größenordnung.
Per E-Mail an die genannte Adresse, mit der Adresse der Seite, der betroffenen Textstelle und nach Möglichkeit der Quelle, die dagegen spricht. Wir prüfen die Meldung an der Primärquelle, korrigieren bestätigte Fehler und setzen anschließend das Prüfdatum der Seite neu. Wenn sich eine Angabe nicht belegen lässt, entfernen wir sie.
Wir bearbeiten Anfragen in der Reihenfolge des Eingangs und behandeln Fehlermeldungen vorrangig. Eine feste Antwortzeit sagen wir nicht zu, weil die Prüfung an der Primärquelle unterschiedlich lange dauert. Anfragen, die auf eine individuelle Bewertung, eine Steuerberatung oder eine Rechtsberatung zielen, beantworten wir kurz mit einem Verweis auf die zuständige Stelle.