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Bodenrichtwert finden
Amtliche Quellen, redaktionell geprüft Kostenlos, ohne Anmeldung 10.749 Gemeinden, jede mit eigener Seite Unabhängig, keine Wertermittlung

BORIS Niedersachsen: Bodenrichtwerte einsehen

In Niedersachsen stehen die Bodenrichtwerte im Portal Immobilienmarkt.NI – Bodenrichtwerte (ehemals BORIS.NI). Die Bodenrichtwert-Auskunft ist vollständig kostenfrei, einschließlich Druck eines Auszugs mit Legende nach Bodenrichtwertrichtlinie. Kostenpflichtig ist nur der separate Immobilien-Preis-Kalkulator (gebührenpflichtige Ermittlung des Preisniveaus einer Immobilie auf Basis der amtlichen Kaufpreissammlung, als Einzelauskunft oder Abo).

Wir sind nicht das amtliche Portal. Hier geht es direkt dorthin:

Immobilienmarkt.NI – Bodenrichtwerte (ehemals BORIS.NI) öffnen

Betreiber: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg, Geschäftsstelle Oberer Gutachterausschuss (laut Impressum; technischer Betrieb: LGLN und IBM Deutschland GmbH) · Aktueller Stichtag: 01.01.2026 · Geprüft am 22. Juli 2026

Schritt für Schritt zum Bodenrichtwert

  1. https://immobilienmarkt.niedersachsen.de/bodenrichtwerte aufrufen – kostenlos und ohne Anmeldung.
  2. Oben links bei Bedarf Stichtag (Standard: aktueller Stichtag 01.01.2026, historisch bis 31.12.1999) und Teilmarkt (Bauland oder landwirtschaftliche Flächen) einstellen.
  3. Im Suchfeld die vollständige Adresse im Format Postleitzahl, Ortsname, Straßenname, Hausnummer eingeben und den passenden Adressvorschlag anklicken (alternativ: Position direkt in der Karte anklicken oder über 'Erweiterte Suche' per Flurstückskennzeichen suchen).
  4. Im Infopanel rechts den Bodenrichtwert in Euro/m² sowie Zone, Entwicklungszustand, Art der Nutzung und den zuständigen Gutachterausschuss ablesen.
  5. Bei Bedarf über das Drucker-Symbol einen Auszug drucken oder im Abschnitt 'Zeitliche Entwicklung' die historischen Werte seit 2002 ansehen.

Was Sie im Portal sehen

Eine landesweite Karte (MapLibre, basemap.de-Hintergrund) mit Bodenrichtwertzonen und einem Infopanel rechts. Dort erscheinen zur gewählten Position: Adresse mit Gemarkung, Flur und Flurstück, der zuständige Gutachterausschuss, Stichtag, Teilmarkt, Nummer der Bodenrichtwertzone, Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter, Entwicklungszustand, beitrags- und abgaberechtlicher Zustand, Art der Nutzung sowie Veröffentlichungs- und Aktualisierungsdatum (Beispiel Hannover: Zone 04305004, 4.800 Euro/m², Stichtag 01.01.2026, veröffentlicht am 01.03.2026). Darunter folgt die Zeitreihe der Bodenrichtwerte seit 2002. Hinweis im Portal: Für die Grundsteuererklärung in Niedersachsen sind nicht diese Werte, sondern der separate Grundsteuer-Viewer (https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/) zu verwenden.

Was das Portal nicht leistet

Die Portalansicht ist eine Information, keine rechtsverbindliche Auskunft. Für Zwecke wie eine Erbschaftsteuererklärung, eine Beleihung oder einen Rechtsstreit brauchen Sie eine schriftliche Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses; die ist in der Regel gebührenpflichtig.

Außerdem sagt der Bodenrichtwert nichts über den Wert Ihres Gebäudes und nicht über den Preis, den Sie beim Verkauf erzielen. Er beschreibt den Boden in einer ganzen Zone, nicht Ihr einzelnes Grundstück. Wie beide zusammenhängen, steht in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Verkehrswert und Bodenrichtwert.

Offene Daten in Niedersachsen

Niedersachsen stellt die Bodenrichtwerte zusätzlich als offene Daten bereit, im Format WFS 2.0 (GML nach AdV-Fachschema VBORIS; FeatureTypes u.a. BR_BodenrichtwertZonal, BR_BodenrichtwertLagetypisch) und WMS; EPSG 25832. Historische Jahrgänge über eigene …. Genutzt werden dürfen sie unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0), Quellenvermerk laut GetCapabilities: '© GDI-NI'. Auf dieser Grundlage zeigen wir auf den Gemeindeseiten von Niedersachsen die tatsächlichen Werte und nicht nur den Weg zum Portal.

Zum offenen Datensatz · Lizenztext

Wer die Werte ermittelt

Staatlich organisiert, nicht kommunal: In Niedersachsen gibt es 9 Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, jeweils gebildet für den Bereich einer Regionaldirektion des LGLN (Aurich, Braunschweig, Hameln-Hannover, Lüneburg, Northeim, Oldenburg-Cloppenburg, Osnabrück-Meppen, Otterndorf, Sulingen-Verden); ein Ausschuss ist damit für mehrere Landkreise und kreisfreie Städte zuständig. Die Geschäftsstellen sind bei den LGLN-Regionaldirektionen angesiedelt. Die Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien aus Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern (Architekten, Bausachverständige, Makler, Landwirte u.a.) und ermitteln die Bodenrichtwerte jährlich aus der Kaufpreissammlung.

Ja: Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Niedersachsen (landesweit, eingerichtet 1999); Geschäftsstelle beim LGLN, Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg, Dezernat 5, Stau 3, 26122 Oldenburg (E-Mail: oga@lgln.niedersachsen.de).

Offizielle Seite der Gutachterausschüsse in Niedersachsen

Häufige Fragen zu BORIS Niedersachsen

Die Bodenrichtwert-Auskunft ist vollständig kostenfrei, einschließlich Druck eines Auszugs mit Legende nach Bodenrichtwertrichtlinie. Kostenpflichtig ist nur der separate Immobilien-Preis-Kalkulator (gebührenpflichtige Ermittlung des Preisniveaus einer Immobilie auf Basis der amtlichen Kaufpreissammlung, als Einzelauskunft oder Abo). Keine Registrierung oder Anmeldung erforderlich (im Browser ohne Login verifiziert).

Ja: Im Stichtag-Dropdown sind historische Jahrgänge von 31.12.1999 bis 01.01.2026 wählbar (bis 2010 und ab 2022 zum 1.1., 2011–2020 zum 31.12.). Zusätzlich zeigt die Auskunft je Bodenrichtwertzone ein Diagramm 'Zeitliche Entwicklung' mit Jahreswerten ab 2002 (Werte vor 2002 DM-umgerechnet).

Jährlich. Laut offizieller LGLN-OpenGeoData-Produktseite werden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1.1. eines jeden Jahres ermittelt (zwischen 2011 und 2020 zum 31.12., davor ebenfalls zum 1.1.); Ermittlung und Beschluss durch den örtlich zuständigen Gutachterausschuss, Veröffentlichung des Jahrgangs 2026 im Portal am 01.03.2026. Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.

Suchen Sie zunächst nach der Flurstücksnummer statt nach der Adresse, sie steht in Ihrem Grundbuchauszug oder Kaufvertrag. Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss. Der erteilt auch schriftliche Auskünfte, die anders als die Portalansicht rechtlich verwertbar sind.

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Unabhängig & kostenlos · Amtliche Quellen (Immobilienmarkt.NI – Bodenrichtwerte (ehemals BORIS.NI)) · Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 · Keine Steuerberatung · Methodik & Quellen · Stimmt eine Zahl nicht? Sagen Sie es uns