BORIS Baden-Württemberg: Bodenrichtwerte einsehen
In Baden-Württemberg stehen die Bodenrichtwerte im Portal BORIS-BW – Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg. Kostenlos für nicht-kommerzielle Nutzung: Betrachtung im Kartenviewer, Papierausdrucke bis DIN A4 und Screenshots (z. B. für die Steuererklärung oder Gutachten) sind unentgeltlich erlaubt. Kommerzielle Nutzung bzw. Vermarktung der Bodenrichtwertdaten ist laut Nutzungsbedingungen ausgeschlossen; schriftliche Auskünfte oder Gutachten direkt beim örtlichen Gutachterausschuss können gebührenpflichtig sein.
Wir sind nicht das amtliche Portal. Hier geht es direkt dorthin:
BORIS-BW – Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg öffnen
Schritt für Schritt zum Bodenrichtwert
- BORIS-BW unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ im Browser aufrufen.
- Die eingeblendeten Nutzungsbedingungen bestätigen (kostenlos, keine Registrierung).
- In das Suchfeld die eigene Adresse (Ort, Straße, Hausnummer) eingeben – die Karte zoomt auf das Grundstück.
- Die Bodenrichtwertzone am Grundstück anklicken, um Bodenrichtwert (Euro/m²) und Zonenmerkmale einzublenden.
- Bei Bedarf über die Stichtagsauswahl einen früheren Stichtag (ab 2018) wählen und Werte vergleichen.
- Über die Druckfunktion einen PDF-Auszug der Zone erstellen (Ausdruck bis DIN A4 erlaubt).
Was Sie im Portal sehen
Man sieht eine interaktive Karte mit den Bodenrichtwertzonen der teilnehmenden Gutachterausschüsse vor wählbaren Hintergrundkarten (z. B. Topographie, Luftbild, Liegenschaftskataster). Für die angeklickte Zone werden der Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter zum jeweiligen Stichtag sowie beschreibende Merkmale wie Entwicklungszustand und Art der Nutzung angezeigt. Über die Stichtagsauswahl lassen sich Werte verschiedener Jahrgänge (ab 2018) vergleichen; zu jeder Zone kann ein PDF-Auszug erzeugt und bis DIN A4 ausgedruckt werden. Individuelle Verkehrswerte oder Kaufpreise einzelner Grundstücke zeigt das Portal nicht.
Was das Portal nicht leistet
Die Portalansicht ist eine Information, keine rechtsverbindliche Auskunft. Für Zwecke wie eine Erbschaftsteuererklärung, eine Beleihung oder einen Rechtsstreit brauchen Sie eine schriftliche Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses; die ist in der Regel gebührenpflichtig.
Außerdem sagt der Bodenrichtwert nichts über den Wert Ihres Gebäudes und nicht über den Preis, den Sie beim Verkauf erzielen. Er beschreibt den Boden in einer ganzen Zone, nicht Ihr einzelnes Grundstück. Wie beide zusammenhängen, steht in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Verkehrswert und Bodenrichtwert.
Wer die Werte ermittelt
Kommunal: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg – anders als in den meisten Ländern – bei den Städten und Gemeinden angesiedelt, nicht bei den Land-/Stadtkreisen. Benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises können nach § 1 Abs. 1 Satz 4 GuAVO gemeinsame Gutachterausschüsse bilden; durch diese Zusammenschlüsse ist die Zahl auf 118 Gutachterausschüsse (Stand 01.01.2026, amtliches Verzeichnis der ZGG nach § 15 Abs. 3 GuAVO) gesunken. Die Ausschüsse sind selbstständige, unabhängige Kollegialgremien; sie führen die Kaufpreissammlung, ermitteln Bodenrichtwerte und erstatten Verkehrswertgutachten.
Es gibt in Baden-Württemberg keinen Oberen Gutachterausschuss. Die Funktion nach § 198 Abs. 2 BauGB nimmt die Zentrale Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung Baden-Württemberg (ZGG-BW) wahr, die seit 01.12.2017 beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) eingerichtet ist (Ressort: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen). Sie erstellt überregionale Marktanalysen, führt das amtliche Verzeichnis der Gutachterausschüsse und betreibt BORIS-BW.
Offizielle Seite der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg
Häufige Fragen zu BORIS Baden-Württemberg
Kostenlos für nicht-kommerzielle Nutzung: Betrachtung im Kartenviewer, Papierausdrucke bis DIN A4 und Screenshots (z. B. für die Steuererklärung oder Gutachten) sind unentgeltlich erlaubt. Kommerzielle Nutzung bzw. Vermarktung der Bodenrichtwertdaten ist laut Nutzungsbedingungen ausgeschlossen; schriftliche Auskünfte oder Gutachten direkt beim örtlichen Gutachterausschuss können gebührenpflichtig sein. Keine Registrierung und kein Nutzerkonto erforderlich; beim Aufruf müssen lediglich die Nutzungsbedingungen (Lizenz mit Ausschluss kommerzieller Nutzung) bestätigt werden.
Ja: Seit dem Relaunch im Oktober 2021 ("BORIS-BW next Generation") können neben den aktuellen auch historische Bodenrichtwerte früherer Stichtage abgerufen und direkt verglichen werden; laut ZGG enthält BORIS-BW Bodenrichtwerte ab dem Jahrgang 2018.
Mindestens alle zwei Jahre: Die Bodenrichtwerte sind in Baden-Württemberg flächendeckend zum Ende jedes geraden Kalenderjahres zu ermitteln (Turnus 31.12.2022/01.01.2023, 31.12.2024/01.01.2025, nächster Turnus Ende 2026). Zusätzlich gab es für die Landesgrundsteuer einen Sonderstichtag 01.01.2022. Beschluss und Veröffentlichung erfolgen jeweils im Folgejahr (z. B. Pforzheim: Beschluss der Werte zum 01.01.2025 am 20.05.2025). Der aktuellste Stichtag ist der 31.12.2024.
Suchen Sie zunächst nach der Flurstücksnummer statt nach der Adresse, sie steht in Ihrem Grundbuchauszug oder Kaufvertrag. Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss. Der erteilt auch schriftliche Auskünfte, die anders als die Portalansicht rechtlich verwertbar sind.