Grundstückswert berechnen
Geben Sie die Fläche Ihres Grundstücks und den Bodenrichtwert aus dem amtlichen Portal ein. Sie erhalten sofort den rechnerischen Bodenwert, dazu eine Einordnung, warum der tatsächliche Wert davon abweichen kann.
Das Ergebnis ist eine Schätzung und kein Verkehrswert. Es beschreibt den reinen Boden, ohne Gebäude und ohne Zu- oder Abschläge für die Eigenheiten Ihres Grundstücks. Verbindliche Auskünfte erteilt der zuständige Gutachterausschuss.
Die Formel
Bodenwert = Grundstücksfläche in m² × Bodenrichtwert in €/m²
Angenommen, Ihr Grundstück ist 600 Quadratmeter groß und der Bodenrichtwert Ihrer Zone beträgt 380 Euro je Quadratmeter. Dann ergibt die Rechnung 600 × 380 = 228.000 Euro. So rechnet auch das Finanzamt, wenn es für eine Erbschaft oder Schenkung den Bodenwert eines unbebauten Grundstücks nach § 179 des Bewertungsgesetzes ansetzt.
Warum Ihr Grundstück abweichen kann
Der Bodenrichtwert gilt für ein gedachtes Grundstück mit den typischen Eigenschaften der Zone. Weicht Ihres davon ab, ändert sich der Wert. Die wichtigsten Gründe:
- Bebaubarkeit. Der Bodenrichtwert nennt meist eine Geschossflächenzahl. Dürfen Sie mehr bauen als dort angegeben, ist Ihr Grundstück mehr wert, dürfen Sie weniger, entsprechend weniger. Umrechnungskoeffizienten der Gutachterausschüsse übersetzen das in Zahlen.
- Zuschnitt und Größe. Sehr schmale, sehr tiefe oder ungünstig geschnittene Grundstücke bringen weniger. Auch auffällig große Grundstücke erreichen je Quadratmeter oft nicht den vollen Wert.
- Erschließungszustand. Der Bodenrichtwert bezieht sich in der Regel auf erschlossenes Bauland. Sind Beiträge noch nicht gezahlt, müssen Sie diese abziehen.
- Besondere Lagen. Hanglage, Altlasten, Lärm, Denkmalschutz oder ein Sanierungsgebiet können den Wert erheblich verändern.
Achtung
Wir nennen bewusst keine eigenen Zu- und Abschläge in Prozent. Die zulässigen Umrechnungsfaktoren veröffentlicht der Gutachterausschuss Ihres Gebiets, und sie unterscheiden sich regional erheblich. Eine allgemeine Faustformel wäre an dieser Stelle geraten, nicht gerechnet.
Häufige Fragen zur Berechnung
Sie multiplizieren die Grundstücksfläche in Quadratmetern mit dem Bodenrichtwert je Quadratmeter. Ein Grundstück von 600 Quadratmetern in einer Zone mit 380 Euro je Quadratmeter ergibt also 228.000 Euro Bodenwert. Das ist der reine Bodenwert, ohne Gebäude und ohne Zu- oder Abschläge für die Eigenheiten Ihres Grundstücks.
Nein, es ist eine erste Orientierung. Der Bodenrichtwert beschreibt eine ganze Zone unter angenommenen Standardbedingungen. Weicht Ihr Grundstück davon ab, etwa durch Zuschnitt, Größe, Bebaubarkeit oder Erschließungszustand, weicht auch der Wert ab. Einen belastbaren Verkehrswert ermittelt nur ein Sachverständiger oder der Gutachterausschuss.
Aus dem amtlichen Portal Ihres Bundeslandes, kostenlos und ohne Anmeldung. Unser Bodenrichtwert-Finder führt Sie mit der Eingabe Ihrer Gemeinde direkt zum richtigen Portal und erklärt, wo Sie den Wert ablesen.
Weil der Bodenrichtwert ein Durchschnitt vergangener Verkäufe in der Zone ist, der Kaufpreis dagegen im Einzelfall verhandelt wird. In gefragten Lagen liegen die Preise oft deutlich darüber, in strukturschwachen Regionen manchmal darunter. Der Bodenrichtwert ist ein Maßstab, kein Preisschild.
Nein. Er ermittelt ausschließlich den Wert von Grund und Boden. Bei einem bebauten Grundstück kommt der Gebäudewert hinzu, der sich nach Bauweise, Alter, Zustand und Nutzung richtet. Diese Ermittlung gehört in die Hände eines Sachverständigen.