BORIS Nordrhein-Westfalen: Bodenrichtwerte einsehen
In Nordrhein-Westfalen stehen die Bodenrichtwerte im Portal BORIS-NRW – Amtliche Informationen zum Grundstücksmarkt (Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen). Vollständig kostenlos: Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte, Grundstücksmarktberichte und allgemeine Preisinformationen sind kostenfrei abrufbar; die zugrunde liegenden Daten stehen seit 01.03.2020 unter der Datenlizenz Deutschland – Zero – 2.0 ohne Einschränkungen zur Verfügung. Kostenpflichtige Funktionen wurden in den abgerufenen offiziellen Quellen nicht genannt.
Wir sind nicht das amtliche Portal. Hier geht es direkt dorthin:
Schritt für Schritt zum Bodenrichtwert
- https://www.boris.nrw.de/ aufrufen und über 'Auf Karte zeigen' / 'Zum WebGIS' die Kartenanwendung (https://www.boris.nrw.de/boris-nrw/?lang=de) öffnen – ohne Anmeldung.
- In der Ortssuche die Adresse (Ort, Straße, Hausnummer) eingeben oder direkt in der Karte zum Grundstück navigieren.
- So weit hineinzoomen, bis die Bodenrichtwertzonen mit ihren Werten sichtbar werden.
- Mit der linken Maustaste in die Bodenrichtwertzone des Grundstücks klicken – es öffnet sich ein Fenster mit dem Bodenrichtwert und seinen beschreibenden Merkmalen.
- Bei Bedarf über die Stichtags-/Jahrgangsauswahl frühere Bodenrichtwerte (ab 01.01.2011) anzeigen lassen.
- Ergänzend Grundstücksmarktbericht oder Immobilienrichtwerte für die Kommune im Menü 'Daten' abrufen.
Was Sie im Portal sehen
Man sieht eine interaktive Karte von NRW mit farblich abgegrenzten Bodenrichtwertzonen. Beim Klick in eine Zone öffnet sich ein Fenster mit dem Bodenrichtwert (durchschnittlicher lagetypischer Bodenwert je Quadratmeter, vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelt) samt beschreibenden Merkmalen der Zone. Daneben bietet das Portal Immobilienrichtwerte, Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse, Preisinformationen sowie eine jahrgangsweise Auswahl historischer Stichtage ab 2011.
Was das Portal nicht leistet
Die Portalansicht ist eine Information, keine rechtsverbindliche Auskunft. Für Zwecke wie eine Erbschaftsteuererklärung, eine Beleihung oder einen Rechtsstreit brauchen Sie eine schriftliche Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses; die ist in der Regel gebührenpflichtig.
Außerdem sagt der Bodenrichtwert nichts über den Wert Ihres Gebäudes und nicht über den Preis, den Sie beim Verkauf erzielen. Er beschreibt den Boden in einer ganzen Zone, nicht Ihr einzelnes Grundstück. Wie beide zusammenhängen, steht in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Verkehrswert und Bodenrichtwert.
Offene Daten in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen stellt die Bodenrichtwerte zusätzlich als offene Daten bereit, im Format Shapefile (EPSG:25832) als ZIP; zusätzlich WMS/WMS-T-Geodienste (z.B. https://www.wms.nrw.de/boris/wms-t_nw_brw mit TIME-Parameter, per GetCapabilities verifiziert) und ATOM-Feed laut Open.NRW-Katalogeintrag. Genutzt werden dürfen sie unter der Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-de/zero-2-0). Auf dieser Grundlage zeigen wir auf den Gemeindeseiten von Nordrhein-Westfalen die tatsächlichen Werte und nicht nur den Weg zum Portal.
Zum offenen Datensatz · Lizenztext
Wer die Werte ermittelt
Kommunal/regional organisiert: Nach § 1 der Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO NRW) wird je ein Gutachterausschuss für die Bereiche der Kreise, der kreisfreien Städte und der Großen kreisangehörigen Städte gebildet; benachbarte Gebietskörperschaften können per Vereinbarung gemeinsame Ausschüsse bilden. Die Gutachterausschüsse sind selbstständige, unabhängige Gremien und betreiben gemeinsam das Portal GARS.NRW (https://www.gars.nrw/) sowie zentral BORIS-NRW. Für das ganze Land besteht zusätzlich ein Oberer Gutachterausschuss.
Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen (OGA NRW), unabhängiges Kollegialgremium (24 Mitglieder, vom Innenministerium für 5 Jahre bestellt, 10. Bestellungsperiode seit 01.09.2023); Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 74 – Geobasis NRW, 50606 Köln, Kontakt oga@brk.nrw.de. Führt u.a. die zentrale Kaufpreissammlung, den Grundstücksmarktbericht NRW und betreibt BORIS-NRW.
Offizielle Seite der Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen
Häufige Fragen zu BORIS Nordrhein-Westfalen
Vollständig kostenlos: Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte, Grundstücksmarktberichte und allgemeine Preisinformationen sind kostenfrei abrufbar; die zugrunde liegenden Daten stehen seit 01.03.2020 unter der Datenlizenz Deutschland – Zero – 2.0 ohne Einschränkungen zur Verfügung. Kostenpflichtige Funktionen wurden in den abgerufenen offiziellen Quellen nicht genannt. Keine Anmeldung/Registrierung erforderlich; Abruf ohne Zugangsbeschränkung (laut Bezirksregierung Köln: 'von Jedermann unentgeltlich und ohne Zugangsbeschränkung' nutzbar).
Ja: Historische Bodenrichtwerte ab Stichtag 01.01.2011 sind in BORIS-NRW jahrgangsweise einsehbar (Kreis Borken: 'zum Stichtag 01.01.2011 bis heute'); zusätzlich als WMS-T-Dienst mit TIME-Parameter (ab 2011) und als Open-Data-Shapefiles der Jahrgänge 2011–2025 plus aktuellem Jahrgang. Noch ältere Werte (teils ab 31.12.1987) nur bei den örtlichen Gutachterausschüssen.
Jährlich zum 1. Januar: Nach § 11 GAVO NRW hat der Gutachterausschuss bis zum 15. Februar jedes Jahres Bodenrichtwerte bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres zu ermitteln; die Veröffentlichung soll bis zum 31. März erfolgen. Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.
Suchen Sie zunächst nach der Flurstücksnummer statt nach der Adresse, sie steht in Ihrem Grundbuchauszug oder Kaufvertrag. Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss. Der erteilt auch schriftliche Auskünfte, die anders als die Portalansicht rechtlich verwertbar sind.