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Bodenrichtwert finden
Amtliche Quellen, redaktionell geprüft Kostenlos, ohne Anmeldung 10.749 Gemeinden, jede mit eigener Seite Unabhängig, keine Wertermittlung

BORIS Bayern: Bodenrichtwerte einsehen

In Bayern stehen die Bodenrichtwerte im Portal Bodenrichtwerte Bayern – Zentrale Auskunftskomponente (VBORIS) im BayernAtlas. Die Karteneinsicht der Bodenrichtwerte im BayernAtlas ist kostenfrei (laut BayernPortal: 'kostenfrei bereitgestellte Informationen über Bodenrichtwerte'). Amtliche (schriftliche) Bodenrichtwertauskünfte der Gutachterausschüsse sind dagegen nach dem Bayerischen Kostengesetz gebührenpflichtig; die Gebührenhöhe legt der örtlich zuständige Gutachterausschuss fest. Über das GAA-Portal BORIS Bayern (www.boris-bayern.de) können kostenpflichtige Einzelauskünfte und Abonnements bezogen werden.

Wir sind nicht das amtliche Portal. Hier geht es direkt dorthin:

Bodenrichtwerte Bayern – Zentrale Auskunftskomponente (VBORIS) im BayernAtlas öffnen

Betreiber: Bayerische Vermessungsverwaltung / Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) mit der Geodateninfrastruktur Bayern (GDI-BY); Daten stammen von den 96 Gutachterausschüssen der Landkreise und kreisfreien Städte. Die URL leitet per 301 auf den BayernAtlas (atlas.bayern.de) mit aktivierten Bodenrichtwert-Layern weiter. · Aktueller Stichtag: 01.01.2026 · Geprüft am 22. Juli 2026

Schritt für Schritt zum Bodenrichtwert

  1. www.bodenrichtwerte.bayern.de im Browser aufrufen – die Seite leitet automatisch in den BayernAtlas mit voraktivierter Bodenrichtwert-Karte weiter.
  2. In der Suchleiste des BayernAtlas die eigene Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) eingeben und den Treffer auswählen.
  3. Die Karte zoomt auf das Grundstück; die farbig dargestellten Bodenrichtwertzonen des zuständigen Gutachterausschusses werden angezeigt.
  4. In die Bodenrichtwertzone des Grundstücks klicken, um die Objektinformation mit Bodenrichtwert in Euro/m², Stichtag und Merkmalen abzurufen.
  5. Bei Bedarf im Themenbaum zwischen den Stichtagen 01.01.2026 und 01.01.2024 wechseln.
  6. Für eine rechtsverbindliche amtliche Auskunft den örtlichen Gutachterausschuss kontaktieren oder BORIS Bayern (www.boris-bayern.de) nutzen – dies ist gebührenpflichtig.

Was Sie im Portal sehen

Man sieht im BayernAtlas eine Karte mit den Bodenrichtwertzonen des jeweils zuständigen Gutachterausschusses, also 'Zonen mit einheitlichen Bodenrichtwerten' zum gewählten Stichtag, mit dem Bodenrichtwert in Euro/m². Per Klick in die Zone öffnen sich Objektinformationen mit den vom Gutachterausschuss festgelegten Merkmalen; die Anzeige ist nach den Stichtagen 01.01.2024 und 01.01.2026 getrennt. Die kostenlose Einsicht ersetzt nicht die amtliche Bodenrichtwertauskunft des Gutachterausschusses.

Was das Portal nicht leistet

Die Portalansicht ist eine Information, keine rechtsverbindliche Auskunft. Für Zwecke wie eine Erbschaftsteuererklärung, eine Beleihung oder einen Rechtsstreit brauchen Sie eine schriftliche Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses; die ist in der Regel gebührenpflichtig.

Außerdem sagt der Bodenrichtwert nichts über den Wert Ihres Gebäudes und nicht über den Preis, den Sie beim Verkauf erzielen. Er beschreibt den Boden in einer ganzen Zone, nicht Ihr einzelnes Grundstück. Wie beide zusammenhängen, steht in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Verkehrswert und Bodenrichtwert.

Wer die Werte ermittelt

Kommunal organisiert: In Bayern bestehen 96 Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten (BayernPortal: 'Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermittelt und veröffentlicht'; LDBV: 'die 96 Gutachterausschüsse'). Gemeinsames Informationssystem der Ausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses ist BORIS Bayern (www.boris-bayern.de). Zusätzlich besteht seit September 2015 ein Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern (Vorsitz plus 25 Mitglieder), der u.a. alle zwei Jahre den Immobilienmarktbericht Bayern erstellt und Obergutachten für Gerichte fertigt; seine Geschäftsstelle ist per Verwaltungsvereinbarung der Stadt Landshut zugeordnet (Luitpoldstraße 27, 84034 Landshut).

Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern (eingerichtet September 2015), Geschäftsstelle bei der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 27, 84034 Landshut – https://www.gutachterausschuesse-bayern.de/oga-bayern/

Offizielle Seite der Gutachterausschüsse in Bayern

Häufige Fragen zu BORIS Bayern

Die Karteneinsicht der Bodenrichtwerte im BayernAtlas ist kostenfrei (laut BayernPortal: 'kostenfrei bereitgestellte Informationen über Bodenrichtwerte'). Amtliche (schriftliche) Bodenrichtwertauskünfte der Gutachterausschüsse sind dagegen nach dem Bayerischen Kostengesetz gebührenpflichtig; die Gebührenhöhe legt der örtlich zuständige Gutachterausschuss fest. Über das GAA-Portal BORIS Bayern (www.boris-bayern.de) können kostenpflichtige Einzelauskünfte und Abonnements bezogen werden. Für die kostenlose Karteneinsicht im BayernAtlas ist keine Registrierung erforderlich (frei zugänglicher Viewer, anonym abrufbar). Nur für kostenpflichtige amtliche Auskünfte über BORIS Bayern ist ein (kostenloses) Nutzerkonto nötig.

Im kostenlosen Portal sind die Bodenrichtwerte getrennt nach den Stichtagen 01.01.2024 und 01.01.2026 einsehbar (LDBV-Meldung vom April 2026: 'Nutzer finden fortan Bodenrichtwertdaten getrennt nach den Stichtagen 01.01.2024 und 01.01.2026'). Ältere/historische Stichtage sind dort nicht enthalten und nur gegen Gebühr beim örtlichen Gutachterausschuss bzw. über BORIS Bayern erhältlich. Die weitgehend kostenfreie Einsicht besteht laut boris-bayern.de seit März 2024.

Alle zwei Jahre zum 1. Januar jedes geraden Jahres (BayernPortal: 'In Bayern werden die Bodenrichtwerte jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres mit gerader Jahreszahl ermittelt'; OGA: 'im zweijährigen Rhythmus zum Anfang eines jeden geraden Jahres'). Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.

Suchen Sie zunächst nach der Flurstücksnummer statt nach der Adresse, sie steht in Ihrem Grundbuchauszug oder Kaufvertrag. Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss. Der erteilt auch schriftliche Auskünfte, die anders als die Portalansicht rechtlich verwertbar sind.

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