Bodenrichtwerte Berlin 2026
In Berlin liegen die amtlichen Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen überwiegend zwischen 380 €/m² und 2.400 €/m², im Mittel bei 610 €/m². Welcher Wert für Ihre Adresse gilt, lesen Sie im amtlichen Portal ab.
Das amtliche Portal von Berlin
BORIS Berlin (Bodenrichtwertinformationssystem Berlin)
Die Online-Abfrage ist ausdrücklich kostenfrei ('kostenfreie Onlineabfrage'), inklusive Ansicht des Kartenausschnitts und PDF-Ausdruck. Schriftliche Auskünfte und weitere Produkte der Geschäftsstelle (z.B. Gutachten, Kaufpreissammlung) sind separate Antragsleistungen; deren Gebühren konnten nicht verifiziert werden.
Portal öffnen Anleitung Schritt für Schritt
Offene Daten: Berlin veröffentlicht die Bodenrichtwerte unter der Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. Quelle: Geoportal Berlin, Bodenrichtwerte 01.01.2026 (WFS, Open Data).
Berlin als Stadt
Berlin ist zugleich Bundesland und Gemeinde. Alle Werte auf dieser Seite gelten daher für das Stadtgebiet.
Amtliche Bodenrichtwerte, Stichtag 1. Januar 2026
Durchschnittlicher Kaufwert tatsächlicher Verkäufe. Das ist nicht der Bodenrichtwert.
Bauland nach Kreisen
Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land 2024, je Quadratmeter.
Am teuersten
| Berlin | 705 €/m² |
Am günstigsten
| Berlin | 705 €/m² |
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4
Entwicklung der Baulandpreise
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4 (Kaufwerte für Bauland, jeweils Jahresdurchschnitt)
Wer die Bodenrichtwerte in Berlin ermittelt
Zentral: Es gibt einen einzigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, dessen Zuständigkeitsbereich das gesamte Stadtgebiet umfasst (Stadtstaat, keine kommunalen Ausschüsse je Bezirk). Er hat rund 40 Mitglieder (Vorsitzender und Stellvertreter sind Landesbedienstete, dazu ehrenamtliche Sachverständige); die zwölf Bezirke unterstützen die Arbeit u.a. bei der Kaufvertragsauswertung. Die Geschäftsstelle ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Abteilung III – Geoinformation, eingerichtet (Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin). Rechtsgrundlagen: §§ 192 ff. BauGB und die Berliner Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB); die Bodenrichtwertermittlung stützt sich auf § 196 BauGB i.V.m. § 19 DVO-BauGB.
Gut zu wissen
Gutachterausschüsse sind nach § 192 BauGB selbstständig und unabhängig. Sie werten alle Kaufverträge aus, die beim Grundstücksverkauf entstehen, und leiten daraus die Bodenrichtwerte ab. Das steht in unserer Erklärung zum Gutachterausschuss.
Alle Gemeinden in Berlin
Jede Gemeinde hat eine eigene Seite mit dem Weg zum amtlichen Bodenrichtwert.
Berlin (1)
- Berlin 705 €/m²
Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Berlin
Im amtlichen Portal BORIS Berlin (Bodenrichtwertinformationssystem Berlin), betrieben von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin (Abteilung III – Geoinformation), zugleich Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin. Die Online-Abfrage ist ausdrücklich kostenfrei ('kostenfreie Onlineabfrage'), inklusive Ansicht des Kartenausschnitts und PDF-Ausdruck. Schriftliche Auskünfte und weitere Produkte der Geschäftsstelle (z.B. Gutachten, Kaufpreissammlung) sind separate Antragsleistungen; deren Gebühren konnten nicht verifiziert werden. Keine Anmeldung/Registrierung erforderlich; das Portal ist frei zugänglich.
Jährlich zum 1. Januar. Offizielle Erläuterung der Geschäftsstelle (Stand 05.03.2026): 'Aus Gründen der Aktualität ermittelt der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte jährlich zum 01. Januar.' Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.
Zentral: Es gibt einen einzigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, dessen Zuständigkeitsbereich das gesamte Stadtgebiet umfasst (Stadtstaat, keine kommunalen Ausschüsse je Bezirk). Er hat rund 40 Mitglieder (Vorsitzender und Stellvertreter sind Landesbedienstete, dazu ehrenamtliche Sachverständige); die zwölf Bezirke unterstützen die Arbeit u.a. bei der Kaufvertragsauswertung. Die Geschäftsstelle ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Abteilung III – Geoinformation, eingerichtet (Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin). Rechtsgrundlagen: §§ 192 ff. BauGB und die Berliner Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB); die Bodenrichtwertermittlung stützt sich auf § 196 BauGB i.V.m. § 19 DVO-BauGB.
Die amtliche Statistik weist für Berlin im Jahr 2024 einen durchschnittlichen Kaufwert von 705 €/m² für baureifes Land aus. Das ist der Mittelwert tatsächlicher Verkäufe, nicht der Bodenrichtwert einer bestimmten Lage. Die Unterschiede zwischen den Kreisen sind erheblich, wie die Tabelle auf dieser Seite zeigt.