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Ertragsmesszahl

Begriff einfach erklärt · Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026

Kurz erklärt

Die Ertragsmesszahl drückt nach § 9 Absatz 1 des Bodenschätzungsgesetzes die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche aus. Sie ist das Produkt einer Fläche in Ar und der Acker- oder Grünlandzahl. Sie beschreibt landwirtschaftliche Flächen und ist kein Bodenrichtwert.

Definition nach dem Bodenschätzungsgesetz

§ 9 Absatz 1 des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG) bestimmt: „Die Ertragsmesszahl drückt die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche aus. Sie ist das Produkt einer Fläche in Ar und der Acker- oder Grünlandzahl (Wertzahlen).“ Bestehen innerhalb einer Fläche mehrere Teilflächen mit verschiedenen Wertzahlen, bildet nach Absatz 2 die Summe der Produkte der Teilflächen die Ertragsmesszahl der Gesamtfläche.

Woher die Wertzahlen stammen

Acker- und Grünlandzahlen stammen aus der Bodenschätzung, also aus der amtlichen Bewertung landwirtschaftlicher Böden. Sie berücksichtigen nach § 4 BodSchätzG die Umstände, die die natürliche Ertragsfähigkeit beeinflussen, etwa Bodenart, Zustandsstufe, Klima und Geländegestaltung. Die Ergebnisse führen die Finanzämter in Schätzungsbüchern und Schätzungskarten. Auskunft über die Werte einer Flurstücksfläche erteilt in der Regel das zuständige Finanzamt.

Bedeutung für die Grundsteuer

Für die Grundsteuer im Bundesmodell wird das land- und forstwirtschaftliche Vermögen mit Bewertungsfaktoren nach Anlage 27 des Bewertungsgesetzes bewertet. Dort ist die Ertragsmesszahl als Bewertungsfaktor der landwirtschaftlichen Nutzung aufgeführt, mit der Bezugseinheit „pro Ertragsmesszahl (Produkt aus Acker-/Grünlandzahl und Ar)“ und dem Betrag 0,041 Euro. Wie der Bodenrichtwert in die Grundsteuer eingeht, zeigt die Seite Bodenrichtwert und Grundsteuer.

Abgrenzung zum Bodenrichtwert

Die Ertragsmesszahl ist eine Maßzahl für die Bodengüte, kein Preis und kein Wert in Euro je Quadratmeter. Für landwirtschaftliche Flächen ermitteln die Gutachterausschüsse eigene Bodenrichtwerte, häufig als eigener Teilmarkt in den Portalen, den Sie vor der Abfrage umstellen müssen. Zwei Flächen mit gleicher Ertragsmesszahl können deshalb sehr unterschiedliche Bodenrichtwerte haben, etwa wenn die eine in einer Region mit starker Nachfrage liegt und die andere nicht. Was bei landwirtschaftlichen Flächen zu beachten ist, steht auf der Seite Bodenrichtwert für Ackerland und Grünland.

Beispiel

Angenommen, eine Ackerfläche misst 100 Ar und hat die Ackerzahl 55. Die Ertragsmesszahl beträgt dann 5.500. Der Wert sagt etwas über die natürliche Ertragsfähigkeit aus, nicht über den Kaufpreis der Fläche.

Häufige Fragen zu Ertragsmesszahl

Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden in Schätzungsbüchern und Schätzungskarten geführt. Auskunft erteilt in der Regel das zuständige Finanzamt, in einigen Ländern sind die Daten zusätzlich über die Vermessungsverwaltung oder ein Geoportal einsehbar.

Nein. Die Ertragsmesszahl beschreibt die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens. Der Kaufpreis hängt zusätzlich von Lage, Zuschnitt, Pachtsituation, regionaler Nachfrage und von möglichen Erwartungen an eine spätere andere Nutzung ab.

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