Zum Inhalt springen
Bodenrichtwert finden
Amtliche Quellen, redaktionell geprüft Kostenlos, ohne Anmeldung 10.749 Gemeinden, jede mit eigener Seite Unabhängig, keine Wertermittlung

Bedarfswert

Begriff einfach erklärt · Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026

Kurz erklärt

Bedarfswert ist die gebräuchliche Bezeichnung für den Grundbesitzwert, der nur bei Bedarf festgestellt wird, etwa für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Rechtsgrundlage sind § 151 und § 157 des Bewertungsgesetzes. Bei unbebauten Grundstücken bestimmt sich der Wert nach § 179 BewG aus Fläche und Bodenrichtwert.

Was der Begriff meint

Der Begriff Bedarfswert steht nicht im Gesetz. Gemeint ist der Grundbesitzwert, den das Finanzamt nach § 151 Absatz 1 Nummer 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) gesondert feststellt, wenn er für die Erbschaftsteuer oder eine andere Feststellung von Bedeutung ist. Nach § 157 Absatz 1 BewG werden Grundbesitzwerte unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag festgestellt. Die Bewertung erfolgt also anlassbezogen, nicht laufend.

Rolle des Bodenrichtwerts

Für unbebaute Grundstücke bestimmt § 179 BewG, dass sich der Wert regelmäßig nach der Fläche und den Bodenrichtwerten richtet. Maßgeblich ist der zuletzt vom Gutachterausschuss vor dem Bewertungsstichtag ermittelte Bodenrichtwert. Lässt sich kein Bodenrichtwert ermitteln, ist der Bodenwert aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten. Auch bei bebauten Grundstücken fließt der Bodenwert in die Verfahren des Bewertungsgesetzes ein.

Niedrigeren Wert nachweisen

§ 198 BewG erlaubt den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts. Als Nachweis dient in der Regel ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. BauGB oder eines entsprechend bestellten oder zertifizierten Sachverständigen. Auch ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommener Kaufpreis über das zu bewertende Grundstück kann als Nachweis dienen, wenn die maßgeblichen Verhältnisse unverändert sind.

Achtung

Diese Seite erklärt Begriffe und ersetzt keine Steuerberatung. Für die Feststellung im Einzelfall sind das Finanzamt und steuerliche Berufsträger zuständig.

Abgrenzung zum Grundsteuerwert

Der Bedarfswert ist nicht der Grundsteuerwert. Für die Grundsteuer gilt im Bundesmodell die Bewertung nach § 247 BewG mit dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022. Beide Werte beruhen zwar auf Bodenrichtwerten, betreffen aber verschiedene Stichtage und Zwecke. Einzelheiten stehen auf den Seiten Bodenrichtwert bei Erbschaft und Schenkung und Bodenrichtwert und Grundsteuer.

Beispiel

Nach einem Erbfall stellt das Finanzamt den Grundbesitzwert eines unbebauten Grundstücks fest. Angenommen, das Grundstück misst 500 Quadratmeter und der maßgebliche Bodenrichtwert beträgt 380 Euro je Quadratmeter. Dann ergibt die Rechnung nach § 179 BewG 190.000 Euro. Der Bodenrichtwert ist hier angenommen.

Häufige Fragen zu Bedarfswert

Wenn ein Grundbesitzwert für eine Steuer gebraucht wird, etwa bei Erbschaft und Schenkung. Das Finanzamt stellt den Wert nach § 151 BewG gesondert fest. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse und die Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag.

§ 198 BewG lässt den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts zu, in der Regel durch ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines bestellten oder zertifizierten Sachverständigen. Auch ein zeitnaher Kaufpreis über dasselbe Grundstück kann als Nachweis dienen. Fristen und Verfahren klären Sie mit dem Finanzamt oder einem steuerlichen Berater.

Verwandte Begriffe

Unabhängig & kostenlos · Amtliche Quellen · Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 · Keine Steuerberatung · Methodik & Quellen · Stimmt eine Zahl nicht? Sagen Sie es uns