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BORIS-NRW oder TIM-online: welches Portal Sie wofür brauchen

Von der Redaktion von meinbodenrichtwert.de · Veröffentlicht am 10. Juli 2026 · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Kurz erklärt

BORIS-NRW und TIM-online sind zwei getrennte Landesportale. BORIS-NRW veröffentlicht die Daten der Gutachterausschüsse, also Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte und Grundstücksmarktberichte. TIM-online zeigt die Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung, also Flurstücke, Liegenschaftskarte, Luftbilder und topographische Karten. Beide sind ohne Anmeldung nutzbar.

Kurz erklärt

BORIS-NRW zeigt die Daten der Gutachterausschüsse, also Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte und Grundstücksmarktberichte. TIM-online zeigt die Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung, also Flurstücke, Liegenschaftskarte, Luftbilder und topographische Karten.

Zwei Portale, zwei Aufgaben

Nordrhein-Westfalen betreibt zwei bekannte Kartenanwendungen, und beide werden regelmäßig verwechselt. Der Unterschied lässt sich auf eine Frage zurückführen: Geht es um den Wert eines Grundstücks oder um seine Lage und seinen Zuschnitt.

Nordrhein-Westfalen ist eines der Länder mit besonders offenen Geodaten, und das führt dazu, dass gleich mehrere Anwendungen dieselbe Karte zeigen, aber unterschiedliche Inhalte darauf legen. Wer den falschen Einstieg wählt, sucht lange vergeblich.

Für den Wert ist BORIS-NRW zuständig. Das Portal ist nach eigener Beschreibung das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen. Für Lage, Grenzen und Flurstücksnummern ist TIM-online zuständig. Es ist eine Anwendung des Landes zur Darstellung der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung über Web Map Services und zur Meldung von Abweichungen zwischen Kartendarstellung und Örtlichkeit.

BORIS-NRW: die Daten der Gutachterausschüsse

In BORIS-NRW finden Sie eine landesweite Karte mit farblich abgegrenzten Bodenrichtwertzonen. Ein Klick in die Zone öffnet ein Fenster mit dem Bodenrichtwert und den beschreibenden Merkmalen. Daneben stehen Immobilienrichtwerte, die Grundstücksmarktberichte der einzelnen Ausschüsse und weitere Preisinformationen bereit.

  • Kosten. Der Abruf ist kostenfrei und ohne Zugangsbeschränkung möglich, eine Anmeldung ist nicht nötig.
  • Stichtag. Aktuell ist der 1. Januar 2026. Nach der Gutachterausschussverordnung des Landes sind die Werte bis zum 15. Februar jedes Jahres zu ermitteln, veröffentlicht werden sollen sie bis zum 31. März.
  • Historie. Frühere Jahrgänge sind ab dem Stichtag 1. Januar 2011 abrufbar. Ältere Werte führen die örtlichen Gutachterausschüsse.
  • Offene Daten. Die Bodenrichtwerte stehen seit dem 1. März 2020 unter der Datenlizenz Deutschland Zero 2.0 und lassen sich über opengeodata.nrw.de als Datensatz herunterladen.

Den Einstieg und die Bedienung beschreibt unsere Seite BORIS Nordrhein-Westfalen, eine Übersicht der Werte im Land finden Sie unter Bodenrichtwerte Nordrhein-Westfalen.

TIM-online: die Geobasisdaten des Landes

TIM-online wird von Geobasis NRW bei der Bezirksregierung Köln betrieben. Die Anwendung startet ohne Anmeldung im Browser. Sie zeigt unter anderem die Liegenschaftskarte mit den Flurstücksgrenzen, Luftbilder, topographische Karten und Verwaltungsgrenzen. Flurstücksinformationen lassen sich abfragen und als Geo-Objekte weiterverwenden. Zusätzlich können eigene Web Map Services eingebunden werden.

Der Nutzen liegt in der Genauigkeit der Grundlage. Sie sehen, wo die Flurstücksgrenzen verlaufen, welche Nummer Ihr Flurstück trägt und wie das Umfeld tatsächlich bebaut ist. Für die Vorbereitung eines Kaufs, für die Einschätzung einer Baulücke oder für die Suche nach dem richtigen Ausschnitt in der Bodenrichtwertkarte ist das oft der erste Schritt.

Bodenrichtwerte gehören nicht zu den Geobasisdaten. Sie sind Fachdaten der Gutachterausschüsse und werden in Nordrhein-Westfalen zentral in BORIS-NRW veröffentlicht. Wer in TIM-online nach einem Wert sucht, sucht deshalb am falschen Ort.

Praktisch ist der Zugang zu den Rohdaten vor allem für Kommunen, Planungsbüros und Forschung. Für die einzelne Auskunft brauchen Sie ihn nicht, die Karte im Browser genügt. Was in einer solchen Zone überhaupt steht, erklärt unsere Seite Was ist der Bodenrichtwert.

Welches Portal für welche Frage

Ihre Frage Portal
Wie hoch ist der Bodenrichtwert meiner Zone? BORIS-NRW
Wie verlief der Wert in den Vorjahren? BORIS-NRW, Jahrgänge ab 2011
Wie heißt mein Flurstück, wo verlaufen die Grenzen? TIM-online
Wie groß ist mein Grundstück ungefähr? TIM-online
Was sagt der Grundstücksmarktbericht meiner Stadt? BORIS-NRW
Wie sah das Grundstück auf dem Luftbild aus? TIM-online

So nutzen Sie beide nacheinander

Bei Flächen ohne Hausnummer, etwa einer Baulücke oder einem Acker, lohnt sich die Kombination. Zuerst in TIM-online das Flurstück suchen und Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer notieren. Danach in BORIS-NRW an dieselbe Stelle zoomen und die Bodenrichtwertzone anklicken. So ist sichergestellt, dass Sie den Wert der richtigen Zone ablesen, denn Zonengrenzen verlaufen nicht immer entlang der Flurstücksgrenzen. Was eine Zone überhaupt ist, erklärt der Begriff Richtwertzone.

Achtung

Keines der beiden Portale liefert eine Wertermittlung für Ihr Grundstück. Ein Gutachten über den Verkehrswert erstellt nach § 193 des Baugesetzbuchs der Gutachterausschuss, und zwar auf Antrag unter anderem der Eigentümer. Was so ein Gutachten leistet, steht unter Grundstücksbewertung und Gutachten.

Wenn Sie etwas Amtliches brauchen

Auch die Zuständigkeiten sind getrennt, und das merken Sie spätestens beim Nachfragen. Fragen zu Werten, Zonen und Marktberichten beantwortet die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Fragen zu Grenzen, Flurstücken und Katasterauszügen beantwortet das Katasteramt. Der Obere Gutachterausschuss bei der Bezirksregierung Köln ist für die landesweite Auswertung zuständig, nicht für Einzelfälle.

Ein Ausdruck aus einer Kartenanwendung ist kein amtliches Dokument. Für einen Nachweis gegenüber Bank, Finanzamt oder Gericht brauchen Sie die schriftliche Auskunft der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses, für Grenzfragen einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beim Katasteramt. Welche Stelle wofür zuständig ist, klärt unsere Seite Katasteramt oder Gutachterausschuss.

Häufige Fragen

TIM-online ist für die Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung gedacht, also für Flurstücke, Liegenschaftskarte, Luftbilder und topographische Karten. Die Bodenrichtwerte sind Fachdaten der Gutachterausschüsse und werden in Nordrhein-Westfalen zentral in BORIS-NRW veröffentlicht. Für den Wert führt der Weg deshalb über BORIS-NRW.

Beide Anwendungen starten ohne Anmeldung im Browser. Die Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte und Grundstücksmarktberichte in BORIS-NRW sind kostenfrei abrufbar, die zugrunde liegenden Daten stehen seit dem 1. März 2020 sogar als offener Datensatz bereit. Gebühren fallen erst für amtliche schriftliche Auskünfte der Gutachterausschüsse an.

Jahrgangsweise sind die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 1. Januar 2011 abrufbar, sowohl im Portal als auch im offenen Datensatz. Ältere Werte liegen bei den örtlichen Gutachterausschüssen, teilweise bis in die 1980er Jahre zurück. Dafür wenden Sie sich an die Geschäftsstelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.

Nach der Gutachterausschussverordnung des Landes hat der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte bis zum 15. Februar jedes Jahres zum 1. Januar desselben Jahres zu ermitteln. Die Veröffentlichung soll bis zum 31. März erfolgen. Nordrhein-Westfalen ermittelt damit jährlich, anders als etwa Bayern oder Hessen.

Meist nicht. Kartenausdrucke sind Informationsangebote, keine amtlichen Auskünfte. Verlangt eine Bank, ein Gericht oder das Finanzamt einen Nachweis, brauchen Sie die schriftliche Auskunft der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses. Für Grenz- und Flurstücksfragen ist das Katasteramt die richtige Stelle.

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