Bodenrichtwerte im BayernAtlas finden
Bayern zeigt seine Bodenrichtwerte im BayernAtlas. Die Adresse bodenrichtwerte.bayern.de leitet direkt dorthin, die Karteneinsicht ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Abrufbar sind die Stichtage 1. Januar 2024 und 1. Januar 2026. Eine amtliche schriftliche Auskunft erteilt nur der zuständige Gutachterausschuss, und die kostet Gebühren.
Kurz erklärt
Die Adresse bodenrichtwerte.bayern.de leitet automatisch in den BayernAtlas weiter, und zwar mit bereits eingeschalteter Bodenrichtwertkarte. Die Einsicht ist kostenfrei und ohne Registrierung möglich.
Was der BayernAtlas zeigt
Bayern veröffentlicht seine Bodenrichtwerte in einer zentralen Auskunftskomponente, die technisch in den BayernAtlas eingebunden ist. Betrieben wird sie vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Die Daten selbst stammen nicht vom Land, sondern von den 96 Gutachterausschüssen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten. Sichtbar sind die Zonen mit einheitlichen Bodenrichtwerten und je Zone der Wert in Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche.
Ein Klick in eine Zone öffnet die Objektinformation. Neben dem Wert stehen dort die Merkmale, die der Gutachterausschuss dem Bodenrichtwertgrundstück zugrunde gelegt hat, etwa Entwicklungszustand und Art der Nutzung. Was diese Angaben bedeuten, erklärt unsere Seite Was ist der Bodenrichtwert.
Schritt für Schritt zum Wert
- bodenrichtwerte.bayern.de aufrufen. Die Seite leitet in den BayernAtlas weiter, die Bodenrichtwert-Karte ist bereits aktiviert.
- In der Suchleiste die Adresse eingeben, also Straße, Hausnummer und Ort, und den Treffer auswählen.
- Die Karte springt auf das Grundstück, die farbig abgegrenzten Bodenrichtwertzonen werden sichtbar.
- In die Zone klicken, in der Ihr Grundstück liegt, und die Objektinformation mit Wert, Stichtag und Merkmalen ablesen.
- Bei Bedarf im Themenbaum zwischen den Stichtagen 1. Januar 2026 und 1. Januar 2024 wechseln.
Für ein Grundstück ohne Hausnummer, etwa eine Ackerfläche oder eine Baulücke, brauchen Sie die Angaben aus dem Liegenschaftskataster: Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Sie stehen im Grundbuchauszug und im notariellen Kaufvertrag. Wenn Sie unsicher sind, welches Portal für Ihr Grundstück gilt, führt Sie der Bodenrichtwert-Finder über Ort und Bundesland zum richtigen Einstieg.
Was im Infofenster steht
Der Wert allein sagt wenig. Entscheidend sind die Merkmale daneben, denn sie beschreiben das gedachte Grundstück, auf das sich der Wert bezieht.
- Entwicklungszustand. Baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland oder Fläche der Land- und Forstwirtschaft. Zwischen diesen Stufen liegen große Wertunterschiede.
- Art der Nutzung. Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, Gewerbe. Ein Vergleich über verschiedene Nutzungsarten hinweg ist fachlich nicht zulässig.
- Maß der baulichen Nutzung. Häufig als Geschossflächenzahl angegeben. Weicht Ihr Grundstück davon ab, ist eine Umrechnung nötig.
- Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand. Er zeigt, ob im Wert bereits erschließungsbeitragsfreies Land unterstellt ist.
Weicht Ihr Grundstück in Größe, Zuschnitt oder Bebaubarkeit deutlich vom Bodenrichtwertgrundstück ab, ist der abgelesene Wert nur ein Ausgangspunkt. Wie eine solche Rechnung aufgebaut ist, zeigt die Seite Grundstückswert berechnen.
Stichtag und Turnus in Bayern
Bayern ermittelt seine Bodenrichtwerte nicht jährlich. Die Gutachterausschüsse in Bayern schreiben auf ihrer Informationsseite zu den Bodenrichtwerten, dass die Werte für Bauland, werdendes Bauland sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im zweijährigen Rhythmus zum Anfang eines jeden geraden Jahres bestimmt werden. Aktueller Stichtag ist damit der 1. Januar 2026.
Die Bereitstellung erfolgt gestaffelt, weil jeder der 96 Ausschüsse eigenständig beschließt. Im Portal sind die Werte getrennt nach den Stichtagen 1. Januar 2024 und 1. Januar 2026 abrufbar, ältere Jahrgänge sind dort nicht hinterlegt. Wer sie braucht, wendet sich an den örtlichen Gutachterausschuss. Wie Sie dabei vorgehen, steht unter Alte Bodenrichtwerte finden. Warum der Stichtag überhaupt so wichtig ist, erklärt die Seite zu Stichtag und Aktualisierung.
Was kostenfrei ist und was nicht
Die Karteneinsicht im BayernAtlas kostet nichts, eine Anmeldung ist dafür nicht nötig. Sie ersetzt aber keine amtliche Auskunft. Amtliche Auskünfte über die Bodenrichtwerte bei den Gutachterausschüssen sind nach dem Bayerischen Kostengesetz gebührenpflichtig, die Höhe legt der örtlich zuständige Ausschuss fest. Über das gemeinsame Portal BORIS Bayern lassen sich kostenpflichtige Einzelauskünfte und Abonnements beziehen. Einzelne Städte betreiben zusätzlich eigene, gebührenpflichtige Auskunftsportale.
Gut zu wissen
Für Banken, Gerichte oder das Finanzamt reicht ein Bildschirmfoto aus der Karte in der Regel nicht. Verlangt wird dann die schriftliche Auskunft der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, und die ist gebührenpflichtig.
Bodenrichtwert und Grundsteuer in Bayern
Ein bayerischer Sonderfall führt regelmäßig zu Verwirrung. Bayern hat sich für ein reines Flächenmodell entschieden. Für die Grundsteuer zählen dort Grundstücksfläche und Gebäudeflächen, der Bodenrichtwert spielt keine Rolle. Ein steigender Bodenrichtwert verändert die bayerische Grundsteuer also nicht. Wie das in den übrigen Ländern geregelt ist, steht auf der Seite zu Bodenrichtwert und Grundsteuer.
Für andere Zwecke bleibt der Wert wichtig. Bei Erbschaft und Schenkung, beim Verkauf und bei der Beleihung durch eine Bank ist der Bodenrichtwert die übliche Ausgangsgröße. Eine Übersicht der bayerischen Werte finden Sie unter Bodenrichtwerte Bayern, den Einstieg in das Landesportal beschreibt die Seite BORIS Bayern.
Häufige Fragen
Die Einsicht in die Karte ist kostenfrei und ohne Registrierung möglich. Gebühren fallen erst an, wenn Sie eine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses benötigen. Diese ist nach dem Bayerischen Kostengesetz gebührenpflichtig, die Höhe legt der örtlich zuständige Ausschuss fest.
Im kostenfreien Portal sind die Bodenrichtwerte getrennt nach den Stichtagen 1. Januar 2024 und 1. Januar 2026 einsehbar. Ältere Jahrgänge sind dort nicht hinterlegt. Wer historische Werte braucht, etwa für eine Erbschaft mit weiter zurückliegendem Stichtag, wendet sich an den örtlichen Gutachterausschuss.
Alle zwei Jahre. Die Gutachterausschüsse in Bayern bestimmen die Werte für Bauland, werdendes Bauland sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im zweijährigen Rhythmus zum Anfang eines jeden geraden Jahres. Der aktuelle Stichtag ist der 1. Januar 2026, der nächste folgt zum 1. Januar 2028.
Der BayernAtlas zeigt die kostenfreie Karteneinsicht der Bodenrichtwerte. BORIS Bayern ist das gemeinsame Portal der Gutachterausschüsse, über das kostenpflichtige Einzelauskünfte und Abonnements bezogen werden können. Für die schnelle Orientierung genügt der BayernAtlas, für einen Nachweis gegenüber Dritten brauchen Sie die amtliche Auskunft.
Nein. Bayern nutzt ein reines Flächenmodell. Maßgeblich sind dort die Grundstücksfläche und die Gebäudeflächen, der Bodenrichtwert geht nicht in die Berechnung ein. Steigende Bodenrichtwerte erhöhen die bayerische Grundsteuer daher nicht. In den meisten anderen Bundesländern ist das anders geregelt.