Was kostet eine Bodenrichtwert-Auskunft?
Die Online-Einsicht in die Bodenrichtwerte ist in allen 16 Bundesländern kostenfrei, in vielen Ländern auch der selbst erzeugte Ausdruck. Gebühren fallen erst für die schriftliche amtliche Auskunft der Geschäftsstelle an, außerdem für gedruckte Auszüge, für Premiumdienste mit historischen Stichtagen und für die Abgabe von Daten.
Online kostenlos in allen 16 Ländern
Grundlage ist § 196 Absatz 3 des Baugesetzbuchs: Die Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen, sie sind dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen, und jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Die Länder erfüllen diese Pflicht über ihre Kartenportale, und die Einsicht ist dort ausnahmslos gebührenfrei. Ein Nutzerkonto verlangt für die reine Einsicht keines der Portale.
Kostenpflichtig sind erst Zusatzleistungen, und die regelt jedes Land selbst. § 199 Absatz 2 des Baugesetzbuchs überlässt den Landesregierungen ausdrücklich die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung. Deshalb unterscheiden sich die Gebühren so stark. Den Einstieg in das jeweils richtige Portal finden Sie über die Übersicht der amtlichen BORIS-Portale oder über den Bodenrichtwert-Finder.
Kostenlose Ausdrucke und Auszüge
In vielen Ländern reicht der kostenfreie Weg weiter, als die meisten annehmen. Brandenburg stellt eine amtliche Bodenrichtwertauskunft als PDF kostenlos zum Abruf bereit. Sachsen-Anhalt und Thüringen erlauben kostenfreie Auszüge aus der Webanwendung. Niedersachsen und Bremen nutzen gemeinsam ein Portal, in dem der Druck eines Auszugs mit Legende kostenfrei ist. Hamburg und Berlin lassen Einsicht und Ausdruck kostenfrei zu. Hessen ermöglichte für die Stichtage 1. Januar 2020, 2022 und 2024 sogar kostenfreie schriftliche Auskünfte über das Portal Geodaten online.
Auch mündliche Auskünfte sind vielerorts gratis. In Schleswig-Holstein und in Thüringen ist das ausdrücklich geregelt, in Thüringen einschließlich der Einsicht in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen. Ein Anruf kostet Sie also nichts, wenn Sie nur wissen wollen, welche Zone gilt oder welcher Stichtag der richtige ist.
Nordrhein-Westfalen geht am weitesten. Dort sind Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte, Grundstücksmarktberichte und allgemeine Preisinformationen kostenfrei abrufbar, und die zugrunde liegenden Daten stehen seit dem 1. März 2020 unter der Datenlizenz Deutschland Zero ohne Einschränkungen zur Verfügung. Ein Antrag ist dafür nicht nötig.
Gut zu wissen
Ein Ausdruck aus dem Portal ist in den meisten Ländern kein amtliches Dokument. Für die eigenen Unterlagen und für die Steuererklärung genügt er trotzdem. Amtlich wird er erst, wenn die Geschäftsstelle ihn ausstellt oder das Portal die Auskunft ausdrücklich als amtlich bezeichnet, wie in Brandenburg.
Was die schriftliche Auskunft kostet
Die folgenden Beträge sind ausdrücklich benannte Gebühren einzelner Länder, Stand 22. Juli 2026. Sie gelten nicht bundesweit.
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Einsicht im Landesportal, alle 16 Länder | kostenfrei |
| Schriftliche amtliche Auskunft in Thüringen | 30,00 € für das erste Antragsobjekt, 15,00 € je weiteres |
| Gedruckter Auszug aus der Bodenrichtwertkarte in Bremen | 50,00 € je Auszug bis DIN A3 |
| Premiumdienst Rheinland-Pfalz mit allen Merkmalen und historischen Stichtagen | ab 121,00 € je Bereich und Stichtag |
| Auszüge aus historischen Bodenrichtwertkarten vor 2000 in Rheinland-Pfalz | 41,00 € bis 112,00 € je nach Format |
| Datenabgabe als Shapefile über den Geobroker in Brandenburg | Mindestbestellwert 15,00 € |
In anderen Ländern richtet sich die Gebühr nach allgemeinen Kostenvorschriften, ohne dass ein fester Betrag veröffentlicht wäre. In Bayern gilt das Bayerische Kostengesetz, die Höhe legt der örtlich zuständige Gutachterausschuss fest. In Sachsen richten sich die Gebühren nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Online-Bereitstellung seit dem 5. Februar 2026 nach einer Änderung der Gutachterausschusskostenverordnung vollständig kostenfrei, während schriftliche Auskünfte weiter gebührenpflichtig bleiben.
Sonderfälle: historische Werte und Datenabgaben
Zwei Dinge kosten häufiger Geld. Erstens ältere Stichtage: Wo sie nicht im Portal liegen, muss die Geschäftsstelle sie aus dem Archiv heraussuchen, und das ist eine Leistung nach Zeitaufwand. Die Wege dorthin beschreibt die Seite alte Bodenrichtwerte finden. Zweitens die Abgabe der Daten selbst, also Geodatensätze zur Weiterverarbeitung. Zehn Länder stellen ihre Bodenrichtwerte als offene Daten bereit, sechs nicht.
Ein dritter Punkt betrifft die Nutzung. Kostenfreie Einsicht bedeutet nicht überall, dass Sie die Werte weiterverwenden dürfen. In Baden-Württemberg sind Ausdrucke bis DIN A4 und Screenshots für nicht kommerzielle Zwecke erlaubt, die Vermarktung der Daten dagegen ausgeschlossen. Im Saarland ist jede Nutzung über das Betrachten hinaus ohne gesonderte Genehmigung untersagt. Wer die Daten geschäftlich einsetzen will, braucht dort eine Vereinbarung mit dem zuständigen Gutachterausschuss.
Wann sich die Gebühr lohnt
Für die eigene Orientierung, für ein Verkaufsgespräch und für die Grundsteuererklärung genügt in aller Regel der kostenlose Ausdruck aus dem Portal. Eine gebührenpflichtige amtliche Auskunft brauchen Sie vor allem dann, wenn ein Dritter ein unterschriebenes Dokument verlangt: eine Bank bei der Beleihung, ein Gericht, ein Notar oder ein Finanzamt, das im Einzelfall einen förmlichen Nachweis anfordert.
Nicht verwechseln sollten Sie die Bodenrichtwertauskunft mit einem Verkehrswertgutachten. Das Gutachten bewertet Ihr konkretes Grundstück, kostet deutlich mehr und wird vom Gutachterausschuss oder von bestellten Sachverständigen erstellt. Was die kostenlose Auskunft leistet, zeigt die Seite Bodenrichtwert kostenlos einsehen, die Zuständigkeiten klärt die Seite Katasteramt oder Gutachterausschuss.
Häufige Fragen
Die Einsicht im Portal des Bundeslandes ist in allen 16 Ländern kostenfrei und ohne Registrierung möglich. In mehreren Ländern gilt das auch für den selbst erzeugten Ausdruck oder das PDF. Gebühren entstehen erst, wenn die Geschäftsstelle eine schriftliche amtliche Auskunft ausstellt oder Daten abgibt.
Das regelt jedes Land selbst. In Thüringen sind 30,00 € für das erste Antragsobjekt und 15,00 € für jedes weitere festgelegt. In Bremen kostet ein gedruckter Auszug aus der Bodenrichtwertkarte 50,00 €. In Bayern richtet sich die Gebühr nach dem Bayerischen Kostengesetz und wird vom örtlichen Gutachterausschuss bestimmt.
In aller Regel nicht. Der kostenlose Ausdruck aus dem Landesportal reicht als Beleg für die eigenen Unterlagen aus, und mehrere Länder stellen für die Grundsteuer ohnehin eigene Auskunftsseiten bereit. Wichtig ist vor allem, den richtigen Stichtag zu wählen, im Bundesmodell den 1. Januar 2022.
Weil sie häufig nicht digital im Portal liegen. Ältere Jahrgänge existieren teils nur als Papier- oder PDF-Karte im Archiv der Geschäftsstelle, und das Heraussuchen ist eine Leistung nach Zeitaufwand. In Rheinland-Pfalz kosten Auszüge aus Bodenrichtwertkarten vor dem Jahr 2000 je nach Format 41,00 € bis 112,00 €.
Für Bodenrichtwerte nicht. § 196 Absatz 3 des Baugesetzbuchs stellt die Auskunft jedermann offen. Anders ist es bei Auskünften aus der Kaufpreissammlung: Diese sind nach § 195 des Baugesetzbuchs nur bei berechtigtem Interesse und nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften zu erteilen.