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Bodenrichtwert finden
Amtliche Quellen, redaktionell geprüft Kostenlos, ohne Anmeldung 10.749 Gemeinden, jede mit eigener Seite Unabhängig, keine Wertermittlung

BORIS Berlin: Bodenrichtwerte einsehen

In Berlin stehen die Bodenrichtwerte im Portal BORIS Berlin (Bodenrichtwertinformationssystem Berlin). Die Online-Abfrage ist ausdrücklich kostenfrei ('kostenfreie Onlineabfrage'), inklusive Ansicht des Kartenausschnitts und PDF-Ausdruck. Schriftliche Auskünfte und weitere Produkte der Geschäftsstelle (z.B. Gutachten, Kaufpreissammlung) sind separate Antragsleistungen; deren Gebühren konnten nicht verifiziert werden.

Wir sind nicht das amtliche Portal. Hier geht es direkt dorthin:

BORIS Berlin (Bodenrichtwertinformationssystem Berlin) öffnen

Betreiber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin (Abteilung III – Geoinformation), zugleich Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin · Aktueller Stichtag: 01.01.2026 · Geprüft am 22. Juli 2026

Schritt für Schritt zum Bodenrichtwert

  1. BORIS Berlin unter https://fbinter.stadt-berlin.de/boris/ aufrufen (verlinkt auch über berlin.de/gutachterausschuss → Marktinformationen → Bodenrichtwerte).
  2. Adresse des Grundstücks (Straße, Hausnummer) in die Lagesuche eingeben.
  3. Die Karte zoomt auf das Grundstück; die betreffende Bodenrichtwertzone in der Karte anklicken.
  4. Bodenrichtwert in Euro/m² samt Nutzungsart und WGFZ ablesen; die Erläuterungen des Gutachterausschusses zur korrekten Interpretation heranziehen.
  5. Optional über den Button 'Stichtage' einen historischen Jahrgang (01.01.2002 bis 01.01.2026) auswählen.
  6. Bei Bedarf den Kartenausschnitt mit Bodenrichtwert als PDF-Dokument ausdrucken.

Was Sie im Portal sehen

Man sieht die digitale Bodenrichtwertkarte Berlins mit farblich abgegrenzten Bodenrichtwertzonen. Nach Eingabe der Lageangabe eines Grundstücks wird der Kartenausschnitt mit dem zugehörigen Bodenrichtwert in Euro/m² Grundstücksfläche angezeigt, ergänzt um Angaben wie Nutzungsart, typische Geschossflächenzahl (WGFZ) und Entwicklungszustand sowie ggf. Zusatzkennzeichen (z.B. Sanierungsgebiete SU/SB). Der Kartenausschnitt kann als PDF-Dokument ausgedruckt werden, und über den Stichtagswähler lassen sich historische Jahrgänge seit 2002 vergleichen.

Was das Portal nicht leistet

Die Portalansicht ist eine Information, keine rechtsverbindliche Auskunft. Für Zwecke wie eine Erbschaftsteuererklärung, eine Beleihung oder einen Rechtsstreit brauchen Sie eine schriftliche Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses; die ist in der Regel gebührenpflichtig.

Außerdem sagt der Bodenrichtwert nichts über den Wert Ihres Gebäudes und nicht über den Preis, den Sie beim Verkauf erzielen. Er beschreibt den Boden in einer ganzen Zone, nicht Ihr einzelnes Grundstück. Wie beide zusammenhängen, steht in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Verkehrswert und Bodenrichtwert.

Offene Daten in Berlin

Berlin stellt die Bodenrichtwerte zusätzlich als offene Daten bereit, im Format WFS 2.0 (Ausgabeformate: GML 2/3/3.2, GeoJSON, GeoPackage); Dienst-URL: https://gdi.berlin.de/services/wfs/brw2026 (Layer brw2026:brw2026_vector); parallel existiert ein WMS-Datensatz auf daten.berlin.de. Genutzt werden dürfen sie unter der Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-de/zero-2-0). Auf dieser Grundlage zeigen wir auf den Gemeindeseiten von Berlin die tatsächlichen Werte und nicht nur den Weg zum Portal.

Zum offenen Datensatz · Lizenztext

Wer die Werte ermittelt

Zentral: Es gibt einen einzigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, dessen Zuständigkeitsbereich das gesamte Stadtgebiet umfasst (Stadtstaat, keine kommunalen Ausschüsse je Bezirk). Er hat rund 40 Mitglieder (Vorsitzender und Stellvertreter sind Landesbedienstete, dazu ehrenamtliche Sachverständige); die zwölf Bezirke unterstützen die Arbeit u.a. bei der Kaufvertragsauswertung. Die Geschäftsstelle ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Abteilung III – Geoinformation, eingerichtet (Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin). Rechtsgrundlagen: §§ 192 ff. BauGB und die Berliner Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB); die Bodenrichtwertermittlung stützt sich auf § 196 BauGB i.V.m. § 19 DVO-BauGB.

Offizielle Seite der Gutachterausschüsse in Berlin

Häufige Fragen zu BORIS Berlin

Die Online-Abfrage ist ausdrücklich kostenfrei ('kostenfreie Onlineabfrage'), inklusive Ansicht des Kartenausschnitts und PDF-Ausdruck. Schriftliche Auskünfte und weitere Produkte der Geschäftsstelle (z.B. Gutachten, Kaufpreissammlung) sind separate Antragsleistungen; deren Gebühren konnten nicht verifiziert werden. Keine Anmeldung/Registrierung erforderlich; das Portal ist frei zugänglich.

Ja. In BORIS Berlin sind alle jährlichen Stichtage vom 01.01.2002 bis 01.01.2026 über den Button 'Stichtage' auswählbar. Noch ältere Jahrgänge sind laut Gutachterausschuss-Seite über das Geoportal Berlin (ab 31.12.1994) und die Geodatensuche Berlin (31.12.1964 bis 01.01.2001) verfügbar; Bodenrichtwerte wurden im Westteil erstmals zum 31.12.1964, im Ostteil erstmals zum 31.12.1992 ermittelt.

Jährlich zum 1. Januar. Offizielle Erläuterung der Geschäftsstelle (Stand 05.03.2026): 'Aus Gründen der Aktualität ermittelt der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte jährlich zum 01. Januar.' Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.

Suchen Sie zunächst nach der Flurstücksnummer statt nach der Adresse, sie steht in Ihrem Grundbuchauszug oder Kaufvertrag. Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss. Der erteilt auch schriftliche Auskünfte, die anders als die Portalansicht rechtlich verwertbar sind.

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