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Bodenrichtwert finden
Amtliche Quellen, redaktionell geprüft Kostenlos, ohne Anmeldung 10.749 Gemeinden, jede mit eigener Seite Unabhängig, keine Wertermittlung

BORIS Thüringen: Bodenrichtwerte einsehen

In Thüringen stehen die Bodenrichtwerte im Portal BORIS-TH – Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (im Thüringen-Viewer). Einsichtnahme in BORIS-TH ist für jedermann gebührenfrei, einschließlich der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks und eines kostenfreien PDF-Ausdrucks (Bodenrichtwertinformation). Kostenpflichtig ist nur die schriftliche amtliche Bodenrichtwertauskunft der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse: 30 Euro für das erste Antragsobjekt, 15 Euro für jedes weitere. Mündliche Auskunft und Einsicht in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen sind kostenfrei.

Wir sind nicht das amtliche Portal. Hier geht es direkt dorthin:

BORIS-TH – Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (im Thüringen-Viewer) öffnen

Betreiber: Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG); veröffentlicht werden die von den Thüringer Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelten Bodenrichtwerte · Aktueller Stichtag: 01.01.2026 · Geprüft am 22. Juli 2026

Schritt für Schritt zum Bodenrichtwert

  1. BORIS-TH im Browser öffnen: https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer3/boris.html (der Kurzlink boris.thueringen.de leitet dorthin weiter).
  2. In der Suche die Adresse eingeben (Gemeinde – Straße – Hausnummer) oder alternativ die Lagebezeichnung Gemarkung – Flur – Flurstück; auf Mobilgeräten ist auch eine Standortbestimmung möglich.
  3. Die Karte zoomt auf das Grundstück; dort die farbig abgegrenzte Bodenrichtwertzone anklicken.
  4. Bodenrichtwert in Euro/m² sowie die Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks ablesen; über die Datums-/Stichtagsauswahl bei Bedarf ältere Stichtage anzeigen.
  5. Bei Bedarf kostenfrei eine Bodenrichtwertinformation als PDF-Dokument erzeugen und ausdrucken.

Was Sie im Portal sehen

Man sieht eine Kartenanwendung mit farbig abgegrenzten Bodenrichtwertzonen auf amtlicher Kartengrundlage, beschriftet mit dem Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Per Klick auf eine Zone werden die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks angezeigt. Über die Stichtagsauswahl lassen sich auch frühere Stichtage einblenden, und es kann kostenfrei eine Bodenrichtwertinformation als PDF-Dokument erzeugt werden.

Was das Portal nicht leistet

Die Portalansicht ist eine Information, keine rechtsverbindliche Auskunft. Für Zwecke wie eine Erbschaftsteuererklärung, eine Beleihung oder einen Rechtsstreit brauchen Sie eine schriftliche Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses; die ist in der Regel gebührenpflichtig.

Außerdem sagt der Bodenrichtwert nichts über den Wert Ihres Gebäudes und nicht über den Preis, den Sie beim Verkauf erzielen. Er beschreibt den Boden in einer ganzen Zone, nicht Ihr einzelnes Grundstück. Wie beide zusammenhängen, steht in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Verkehrswert und Bodenrichtwert.

Offene Daten in Thüringen

Thüringen stellt die Bodenrichtwerte zusätzlich als offene Daten bereit, im Format WFS 2.0.0 (FeatureType boris:bodenrichtwertzone; Ausgabe als GML 3.1.1/3.2.1 und GeoJSON/application/json); zusätzlich WMS mit Stichtags-Layern: https://www.geoproxy.geoportal-th.de/geoproxy/services/boris/boris_wms?REQUEST=GetCapabilities&service=WMS. Genutzt werden dürfen sie unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0). Auf dieser Grundlage zeigen wir auf den Gemeindeseiten von Thüringen die tatsächlichen Werte und nicht nur den Weg zum Portal.

Zum offenen Datensatz · Lizenztext

Wer die Werte ermittelt

In Thüringen gibt es neun regionale Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die jeweils für mehrere Landkreise bzw. kreisfreie Städte zuständig sind (z.B. GA Altenburger Land/Greiz/Gera, GA Erfurt, GA Sömmerda/Weimarer Land/Weimar). Sie sind organisatorisch dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zugeordnet; dort befinden sich auch die Geschäftsstellen sowie die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaats Thüringen (Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt). Rechtsgrundlage ist die Thüringer Gutachterausschussverordnung (ThürGAVO).

Kein Oberer Gutachterausschuss auf den offiziellen TLBG-Seiten ersichtlich; übergreifende Aufgaben (u.a. Landes-Immobilienmarktbericht, BORIS-TH) nimmt die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse beim TLBG in Erfurt wahr.

Offizielle Seite der Gutachterausschüsse in Thüringen

Häufige Fragen zu BORIS Thüringen

Einsichtnahme in BORIS-TH ist für jedermann gebührenfrei, einschließlich der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks und eines kostenfreien PDF-Ausdrucks (Bodenrichtwertinformation). Kostenpflichtig ist nur die schriftliche amtliche Bodenrichtwertauskunft der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse: 30 Euro für das erste Antragsobjekt, 15 Euro für jedes weitere. Mündliche Auskunft und Einsicht in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen sind kostenfrei. Keine Anmeldung erforderlich – laut TLBG sind 'weder ein Benutzername noch ein Passwort erforderlich'.

Ja. In BORIS-TH sind alle seit dem Stichtag 31.12.2008 veröffentlichten Bodenrichtwerte enthalten (lt. GeoMIS-Metadatensatz und WFS-Abstract). Der Viewer besitzt eine Datums-/Stichtagsauswahl (URL-Parameter DATECHANGER), der WMS bietet eigene Layer je Stichtag (u.a. 31.12.2016, 31.12.2018, 31.12.2020, 01.01.2022, 01.01.2024, 01.01.2026).

Alle zwei Jahre ('Die Thüringer Gutachterausschüsse für Grundstückswerte beschließen alle zwei Jahre Bodenrichtwerte', Leistungsbeschreibung Thüringen im Bundesportal). Aktuelle Serie zum 1. Januar gerader Jahre (01.01.2022, 01.01.2024, 01.01.2026), davor zum 31.12. gerader Jahre (31.12.2008 bis 31.12.2020). Veröffentlichung erfolgt jeweils im Frühjahr nach dem Stichtag in BORIS-TH. Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.

Suchen Sie zunächst nach der Flurstücksnummer statt nach der Adresse, sie steht in Ihrem Grundbuchauszug oder Kaufvertrag. Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss. Der erteilt auch schriftliche Auskünfte, die anders als die Portalansicht rechtlich verwertbar sind.

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