Zum Inhalt springen
Bodenrichtwert finden
Amtliche Quellen, redaktionell geprüft Kostenlos, ohne Anmeldung 10.749 Gemeinden, jede mit eigener Seite Unabhängig, keine Wertermittlung

BORIS Schleswig-Holstein: Bodenrichtwerte einsehen

In Schleswig-Holstein stehen die Bodenrichtwerte im Portal Bodenrichtwerte SH – Bodenrichtwertauskunft im DigitalerAtlasNord (DANord), VBORIS-konform (auch als BORIS-SH bezeichnet). Einsicht im Portal kostenfrei (inkl. aller Stichtage). Mündliche Auskünfte der Gutachterausschüsse sind kostenlos; schriftliche bzw. amtliche Auskünfte und weitere Leistungen des zuständigen Gutachterausschusses sind gebührenpflichtig (Gebührenhöhe nicht verifiziert).

Wir sind nicht das amtliche Portal. Hier geht es direkt dorthin:

Bodenrichtwerte SH – Bodenrichtwertauskunft im DigitalerAtlasNord (DANord), VBORIS-konform (auch als BORIS-SH bezeichnet) öffnen

Betreiber: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) als Anbieter des DANord; fachlich verantwortlich für die Inhalte sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein · Aktueller Stichtag: 01.01.2026 · Geprüft am 22. Juli 2026

Schritt für Schritt zum Bodenrichtwert

  1. Portal 'Bodenrichtwerte SH' im DANord öffnen: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/VBORIS/index.html?lang=de (Kurzlink: https://danord.gdi-sh.de/view/VBORIS) – ohne Anmeldung.
  2. Über die Suchfunktion die Adresse bzw. das Flurstück eingeben oder in der Karte zum Grundstück zoomen (ab Maßstab 1:5.000 bis 1:250 werden Flurstücksgrenzen sichtbar).
  3. Bei Bedarf den Stichtag über die Ebenensteuerung wählen – voreingestellt ist der aktuelle Stichtag 01.01.2026, ältere Stichtage bis 2012 sind zuschaltbar.
  4. Auf die Bodenrichtwertzone klicken, in der das Grundstück liegt.
  5. Im Info-Fenster den Bodenrichtwert in Euro/m² sowie die Zonenmerkmale ablesen und die zugehörigen Erläuterungen/Legenden (PDF des jeweiligen Gutachterausschusses) beachten.
  6. Für eine rechtsverbindliche bzw. schriftliche Auskunft den örtlich zuständigen Gutachterausschuss kontaktieren (gebührenpflichtig).

Was Sie im Portal sehen

Eine interaktive Karte mit farbig abgegrenzten Bodenrichtwertzonen, nutzbar im Maßstabsbereich von 1:5.000 bis 1:250, in der auch die Flurstücksgrenzen (aktueller ALKIS-Stand des Liegenschaftskatasters) eingeblendet werden. Per Klick auf eine Zone erscheinen der Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche sowie die wertbestimmenden Merkmale der Zone (z.B. Entwicklungszustand, Art der Nutzung). Über die Ebenensteuerung lassen sich ältere Stichtage bis 2012 zuschalten; je Gutachterausschuss stehen Erläuterungen/Legenden als PDF bereit, deren Beachtung das Portal ausdrücklich verlangt. Rechtsverbindlich sind Auskünfte nur über den zuständigen Gutachterausschuss bzw. die amtliche Auskunft aus BORIS-SH/DANord.

Was das Portal nicht leistet

Die Portalansicht ist eine Information, keine rechtsverbindliche Auskunft. Für Zwecke wie eine Erbschaftsteuererklärung, eine Beleihung oder einen Rechtsstreit brauchen Sie eine schriftliche Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses; die ist in der Regel gebührenpflichtig.

Außerdem sagt der Bodenrichtwert nichts über den Wert Ihres Gebäudes und nicht über den Preis, den Sie beim Verkauf erzielen. Er beschreibt den Boden in einer ganzen Zone, nicht Ihr einzelnes Grundstück. Wie beide zusammenhängen, steht in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Verkehrswert und Bodenrichtwert.

Wer die Werte ermittelt

Kommunal organisiert: 15 selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, eingerichtet bei den 11 Kreisen und 4 kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins (offizieller Titel des Landesportals: 'Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins'). Die Geschäftsstellen sind teils bei den Kreisen/kreisfreien Städten, teils beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) eingerichtet. Die Bodenrichtwerte aller Ausschüsse werden zentral im DANord-Themenportal bereitgestellt.

Kein Oberer Gutachterausschuss. Schleswig-Holstein hat stattdessen 2015 eine Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse (ZGS) beim LVermGeo SH eingerichtet (gem. § 198 BauGB als Alternative zum Oberen Gutachterausschuss). Sie erstellt überregionale Auswertungen und den Landesgrundstücksmarktbericht und führt die Daten der 15 Ausschüsse zusammen.

Offizielle Seite der Gutachterausschüsse in Schleswig-Holstein

Häufige Fragen zu BORIS Schleswig-Holstein

Einsicht im Portal kostenfrei (inkl. aller Stichtage). Mündliche Auskünfte der Gutachterausschüsse sind kostenlos; schriftliche bzw. amtliche Auskünfte und weitere Leistungen des zuständigen Gutachterausschusses sind gebührenpflichtig (Gebührenhöhe nicht verifiziert). Keine Anmeldung/Registrierung erforderlich; das Portal ist frei zugänglich.

Ja: Im Portal sind über die Ebenensteuerung historische Stichtage wählbar – nachgewiesen sind Ebenen für die Stichtage 2012, 2014, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024 und 2026 (app.json des Viewers). Bodenrichtwerte vor 2012 sind nicht im Portal, sondern teils als PDF bei einzelnen Kreisen verfügbar (z.B. Kreis Schleswig-Flensburg bis zurück 1973).

Alle zwei Jahre (Zwei-Jahres-Turnus), seit dem Stichtag 01.01.2022 jeweils zum 1. Januar jedes geraden Kalenderjahres; davor zum 31.12. gerader Jahre (letztmalig 31.12.2020). Die Zwei-Jahres-Ermittlung ist auf der LVermGeo-Themenseite bestätigt; die Verankerung in § 14 Abs. 2 GAVO-SH stammt aus Sekundärquellen. Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.

Suchen Sie zunächst nach der Flurstücksnummer statt nach der Adresse, sie steht in Ihrem Grundbuchauszug oder Kaufvertrag. Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss. Der erteilt auch schriftliche Auskünfte, die anders als die Portalansicht rechtlich verwertbar sind.

Weiterlesen

Unabhängig & kostenlos · Amtliche Quellen (Bodenrichtwerte SH – Bodenrichtwertauskunft im DigitalerAtlasNord (DANord), VBORIS-konform (auch als BORIS-SH bezeichnet)) · Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 · Keine Steuerberatung · Methodik & Quellen · Stimmt eine Zahl nicht? Sagen Sie es uns