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Bodenrichtwert finden
Amtliche Quellen, redaktionell geprüft Kostenlos, ohne Anmeldung 10.749 Gemeinden, jede mit eigener Seite Unabhängig, keine Wertermittlung

BORIS Sachsen: Bodenrichtwerte einsehen

In Sachsen stehen die Bodenrichtwerte im Portal BORIS Sachsen (Bodenrichtwert-Informationssystem) im Themenportal Grundstückswertermittlung. Die Online-Recherche in der Kartenanwendung BORIS Sachsen ist kostenfrei, ebenso der Download der Grundstücksmarktberichte des Oberen Gutachterausschusses. Schriftliche (amtliche) Auskünfte zu Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse sind kostenpflichtig; die Gebühren richten sich nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung. Ausdrucke aus dem Portal sind keine amtlichen Dokumente.

Wir sind nicht das amtliche Portal. Hier geht es direkt dorthin:

BORIS Sachsen (Bodenrichtwert-Informationssystem) im Themenportal Grundstückswertermittlung öffnen

Betreiber: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Dresden; die Bodenrichtwerte werden von den örtlichen Gutachterausschüssen ermittelt und nach § 11 Abs. 4 SächsGAVO an das GeoSN übermittelt · Aktueller Stichtag: 01.01.2026 · Geprüft am 22. Juli 2026

Schritt für Schritt zum Bodenrichtwert

  1. www.boris.sachsen.de aufrufen und unter 'Bodenrichtwerte' die Kartenanwendung BORIS Sachsen starten (https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer/resources/apps/gaa/index.html?lang=de).
  2. Adresse oder Ort in die Suche eingeben oder in der Karte zum Grundstück zoomen.
  3. Gewünschten Jahrgang/Stichtag aktivieren (aktuell 01.01.2026; historische Jahrgänge bis zurück zum 31.12.2012 zuschaltbar).
  4. Auf die Bodenrichtwertzone des Grundstücks klicken.
  5. Angezeigte Daten ablesen: Bodenrichtwert in Euro/m², Nutzungsart, Zonenmerkmale, Stichtag und zuständiger Gutachterausschuss.
  6. Bei Bedarf eine schriftliche, kostenpflichtige Auskunft beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss anfordern.

Was Sie im Portal sehen

In der Kartenanwendung BORIS Sachsen (geoviewer.sachsen.de, Anwendung 'Bodenrichtwerterecherche') sieht man eine interaktive Karte mit den Bodenrichtwertzonen aller sächsischen Gutachterausschüsse. Nach Klick auf eine Zone werden der Bodenrichtwert in Euro/m², die Nutzungsart (z.B. baureifes Land, land- und forstwirtschaftliche Flächen, Acker- und Grünland), der Stichtag sowie weitere Zonenmerkmale nach VBORIS-Konzeption angezeigt. Jahrgänge lassen sich einzeln aktivieren, zusätzlich können Ebenen wie Flurstücke, Bodenschätzung sowie Flächennutzungs- und Bebauungspläne eingeblendet werden. Außerdem werden die zuständigen Ansprechpartner des jeweiligen Gutachterausschusses genannt.

Was das Portal nicht leistet

Die Portalansicht ist eine Information, keine rechtsverbindliche Auskunft. Für Zwecke wie eine Erbschaftsteuererklärung, eine Beleihung oder einen Rechtsstreit brauchen Sie eine schriftliche Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses; die ist in der Regel gebührenpflichtig.

Außerdem sagt der Bodenrichtwert nichts über den Wert Ihres Gebäudes und nicht über den Preis, den Sie beim Verkauf erzielen. Er beschreibt den Boden in einer ganzen Zone, nicht Ihr einzelnes Grundstück. Wie beide zusammenhängen, steht in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Verkehrswert und Bodenrichtwert.

Wer die Werte ermittelt

Kommunal organisiert: 13 örtliche Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, je einer in den 10 Landkreisen (Bautzen, Erzgebirgskreis, Görlitz, Landkreis Leipzig, Meißen, Mittelsachsen, Nordsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Zwickau) und den 3 kreisfreien Städten (Chemnitz, Dresden, Leipzig). Die Geschäftsstellen sind in den Landratsämtern bzw. Stadtverwaltungen angesiedelt; die Ausschüsse sind selbstständige, unabhängige Gremien. Rechtsgrundlagen: §§ 192 ff. BauGB und Sächsische Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO). Darüber steht der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen (eingerichtet nach Änderung der SächsBO/§ 86, 2. Quartal 2014) für überregionale Auswertungen, Landesgrundstücksmarktberichte und Obergutachten; seine Geschäftsstelle ist beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden. Die örtlichen Gutachterausschüsse übermitteln ihre Bodenrichtwerte nach § 11 Abs. 4 SächsGAVO an das GeoSN zur landesweiten Präsentation in BORIS Sachsen.

Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen, Geschäftsstelle beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Dresden (Tel. 0351 8283-8420, oga@geosn.sachsen.de)

Offizielle Seite der Gutachterausschüsse in Sachsen

Häufige Fragen zu BORIS Sachsen

Die Online-Recherche in der Kartenanwendung BORIS Sachsen ist kostenfrei, ebenso der Download der Grundstücksmarktberichte des Oberen Gutachterausschusses. Schriftliche (amtliche) Auskünfte zu Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse sind kostenpflichtig; die Gebühren richten sich nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung. Ausdrucke aus dem Portal sind keine amtlichen Dokumente. Keine Registrierung oder Anmeldung erforderlich.

Historische Bodenrichtwerte sind in BORIS Sachsen ab dem Stichtag 31.12.2012 jahrgangsweise einsehbar; ältere Werte (teils ab 2010) sind nur bei einzelnen örtlichen Gutachterausschüssen (z.B. Chemnitz) verfügbar.

Mindestens alle zwei Jahre zum 1. Januar des geraden Kalenderjahres (lt. FAQ BORIS Sachsen: 'Die Bodenrichtwerte werden im Freistaat Sachsen mindestens alle zwei Jahre zum 1. Januar des geraden Kalenderjahres ermittelt.'); einzelne Gutachterausschüsse (z.B. Chemnitz, Leipzig) ermitteln zusätzlich jährlich. Bis 2012 galt der Stichtag 31.12. Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.

Suchen Sie zunächst nach der Flurstücksnummer statt nach der Adresse, sie steht in Ihrem Grundbuchauszug oder Kaufvertrag. Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss. Der erteilt auch schriftliche Auskünfte, die anders als die Portalansicht rechtlich verwertbar sind.

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