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Bodenrichtwert finden
Amtliche Quellen, redaktionell geprüft Kostenlos, ohne Anmeldung 10.749 Gemeinden, jede mit eigener Seite Unabhängig, keine Wertermittlung

BORIS Saarland: Bodenrichtwerte einsehen

In Saarland stehen die Bodenrichtwerte im Portal BORIS Saarland (Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Saarland, Fachanwendung im Geoportal Saarland). Das Betrachten der Bodenrichtwerte im Geoportal ist kostenfrei (gebührenfreie Online-Recherche als Basisdienst). Kostenpflichtig sind: amtliche Auszüge aus der Anwendung, schriftliche Bodenrichtwertauskünfte und Umrechnungskoeffizienten zu den wertbeeinflussenden Merkmalen — jeweils beim zuständigen Gutachterausschuss. Jede Nutzung über das Betrachten hinaus (Download, Einbindung in andere Anwendungen, Aufbau abgeleiteter Datensammlungen) ist laut Nutzungsbedingungen untersagt bzw. nur mit gesonderter Genehmigung/vertraglicher Grundlage möglich.

Wir sind nicht das amtliche Portal. Hier geht es direkt dorthin:

BORIS Saarland (Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Saarland, Fachanwendung im Geoportal Saarland) öffnen

Betreiber: Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) als Betreiber des Geoportals Saarland; die zonalen Bodenrichtwerte stellen die sieben saarländischen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte gemeinsam mit der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse (ZGGA) beim LVGL bereit · Aktueller Stichtag: 01.01.2026 · Geprüft am 22. Juli 2026

Schritt für Schritt zum Bodenrichtwert

  1. Die offizielle Einstiegsseite https://geoportal.saarland.de/article/Bodenrichtwerte/ aufrufen und auf 'Zur Anwendung der Bodenrichtwerte' klicken (öffnet den Kartenviewer unter https://geoportal.saarland.de/mapbender/frames/index.php?lang=de&gui_id=Geoportal-SL-2020&WMC=3019).
  2. Im Viewer die Adresssuche (Gemeinde, Straße) oder alternativ die Flurstückssuche (Gemarkung, Flur, Flurstück) nutzen, um zum eigenen Grundstück zu navigieren.
  3. Den Button 'Datenabfrage' aktivieren.
  4. In der Karte auf das gewünschte Grundstück bzw. die Bodenrichtwertzone klicken.
  5. Im Info-Fenster den Bodenrichtwert in Euro/m² samt Stichtag, Nutzungsart, wertbeeinflussenden Merkmalen und zuständigem Gutachterausschuss ablesen.
  6. Für einen amtlichen (zitierfähigen) Auszug oder qualifizierte Auskünfte den im Info-Fenster genannten Gutachterausschuss kontaktieren (kostenpflichtig).

Was Sie im Portal sehen

Der Kartenviewer zeigt die zonalen Bodenrichtwerte mit ihren Begrenzungslinien (Bodenrichtwertzonen, dargestellt bis Zoomstufe 1:2500) in Kombination mit Luftbildern und einer Übersichtskarte. Nach einer Datenabfrage öffnet sich ein Info-Fenster mit Gemeinde, Gemarkung, Bodenrichtwertzonennummer, Bodenrichtwert in Euro/m², Stichtag, Nutzungsart, wertbeeinflussenden Merkmalen und dem zuständigen Gutachterausschuss. Deckungsgleich überlagernde Zonen werden mit beiden Beschreibungen angezeigt.

Was das Portal nicht leistet

Die Portalansicht ist eine Information, keine rechtsverbindliche Auskunft. Für Zwecke wie eine Erbschaftsteuererklärung, eine Beleihung oder einen Rechtsstreit brauchen Sie eine schriftliche Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses; die ist in der Regel gebührenpflichtig.

Außerdem sagt der Bodenrichtwert nichts über den Wert Ihres Gebäudes und nicht über den Preis, den Sie beim Verkauf erzielen. Er beschreibt den Boden in einer ganzen Zone, nicht Ihr einzelnes Grundstück. Wie beide zusammenhängen, steht in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Verkehrswert und Bodenrichtwert.

Wer die Werte ermittelt

Im Saarland bestehen sieben selbständige und unabhängige Gutachterausschüsse für Grundstückswerte: je einer für die fünf Landkreise (Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis, St. Wendel, Saarpfalz-Kreis), einer für den Regionalverband Saarbrücken und einer für die Landeshauptstadt Saarbrücken. Landesweit koordiniert werden sie durch die 2009 eingerichtete Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes (ZGGA) beim LVGL (Zentrale Außenstelle Saarlouis, Kaibelstraße 4-6, 66740 Saarlouis). Die ZGGA legt einheitliche Datenstandards fest, bereitet die nach § 193 Abs. 5 BauGB ermittelten Daten landesweit auf, koordiniert die landesweite Datenabgabe und veröffentlicht zum 30. September jedes zweiten Kalenderjahres einen Grundstücksmarktbericht für das Saarland.

Kein Oberer Gutachterausschuss nachweisbar. Die offiziellen LVGL-/ZGGA-Seiten nennen keinen Oberen Gutachterausschuss; die zentrale, landesweite Funktion nimmt die Zentrale Geschäftsstelle (ZGGA) beim LVGL wahr (der dortige Verweis auf den 'AK OGA' betrifft nur den bundesweiten Arbeitskreis).

Offizielle Seite der Gutachterausschüsse in Saarland

Häufige Fragen zu BORIS Saarland

Das Betrachten der Bodenrichtwerte im Geoportal ist kostenfrei (gebührenfreie Online-Recherche als Basisdienst). Kostenpflichtig sind: amtliche Auszüge aus der Anwendung, schriftliche Bodenrichtwertauskünfte und Umrechnungskoeffizienten zu den wertbeeinflussenden Merkmalen — jeweils beim zuständigen Gutachterausschuss. Jede Nutzung über das Betrachten hinaus (Download, Einbindung in andere Anwendungen, Aufbau abgeleiteter Datensammlungen) ist laut Nutzungsbedingungen untersagt bzw. nur mit gesonderter Genehmigung/vertraglicher Grundlage möglich. Keine Anmeldung oder Registrierung erforderlich; die Online-Recherche ist frei zugänglich.

Die BORIS-Anwendung präsentiert die aktuellen Werte (Stand 2026, Stichtag 01.01.2026). Historische Jahrgänge existieren als eigene Datensätze/Kartendienste: Der GDI-DE-Katalog listet 'Bodenrichtwerte des Saarlandes' für die Stände 2010 bis 2026, und der WMS-Layer des Vorjahrgangs 2024 (Stichtag 01.01.2024) war im Juli 2026 nachweislich noch online abrufbar. Eine Zeitreihen-/Historienfunktion direkt in der BORIS-Anwendung ist nicht dokumentiert; für verbindliche Auskünfte zu älteren Stichtagen verweisen die offiziellen Seiten auf die (kostenpflichtige) schriftliche Auskunft der Gutachterausschüsse.

Alle zwei Jahre (LVGL: 'Die Gutachterausschüsse ermitteln die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre'), jeweils zum 1. Januar der geraden Jahre; im GDI-DE-Katalog ist die Serie der Landesdatensätze für die Stände 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024 und 2026 dokumentiert. Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.

Suchen Sie zunächst nach der Flurstücksnummer statt nach der Adresse, sie steht in Ihrem Grundbuchauszug oder Kaufvertrag. Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss. Der erteilt auch schriftliche Auskünfte, die anders als die Portalansicht rechtlich verwertbar sind.

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