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Bodenrichtwert finden
Amtliche Quellen, redaktionell geprüft Kostenlos, ohne Anmeldung 10.749 Gemeinden, jede mit eigener Seite Unabhängig, keine Wertermittlung

BORIS Mecklenburg-Vorpommern: Bodenrichtwerte einsehen

In Mecklenburg-Vorpommern stehen die Bodenrichtwerte im Portal GeoPortal.MV mit Geodatenviewer GAIA-MVprofessional (Themenkarte "Bodenrichtwerte", BORIS.MV). Die Online-Einsicht über GeoPortal.MV/GAIA-MVprofessional und BORIS-D ist kostenfrei; seit dem 05.02.2026 ist nach Änderung der Gutachterausschusskostenverordnung (GAKostVO M-V) auch die gesamte Online-Bereitstellung der Bodenrichtwerte über Darstellungs- und Downloaddienste kostenfrei. Amtliche schriftliche Auskünfte und Auszüge der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bleiben nach GAKostVO M-V gebührenpflichtig.

Wir sind nicht das amtliche Portal. Hier geht es direkt dorthin:

GeoPortal.MV mit Geodatenviewer GAIA-MVprofessional (Themenkarte "Bodenrichtwerte", BORIS.MV) öffnen

Betreiber: Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV M-V), Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen; Datengrundlage: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Landkreise und kreisfreien Städte · Aktueller Stichtag: 01.01.2026 · Geprüft am 22. Juli 2026

Schritt für Schritt zum Bodenrichtwert

  1. GeoPortal.MV unter www.geoportal-mv.de/portal/ öffnen und auf der Startseite die Themenkarte "Bodenrichtwerte" auswählen (öffnet den Geodatenviewer GAIA-MVprofessional mit dem Thema BORIS.MV).
  2. Im Themenbaum links das Thema Bodenrichtwerte aktivieren, bei Bedarf zusätzlich die historischen Bodenrichtwerte einschalten.
  3. Im Reiter "Suche" die eigene Adresse (oder das Flurstück) eingeben und in die Karte zoomen.
  4. Die Bodenrichtwertzone am Grundstück anklicken bzw. eine Punktabfrage ausführen.
  5. Bodenrichtwert in Euro/m² mit Stichtag und Merkmalen ablesen; alternativ steht der bundesweite Zugang über BORIS-D (www.bodenrichtwerte-boris.de) zur Verfügung.

Was Sie im Portal sehen

Man sieht die Bodenrichtwertzonen als Flächen auf der Karte über der Landes-Hintergrundkarte. Per Klick auf eine Zone bzw. Punktabfrage werden der Bodenrichtwert in Euro/m² sowie die wertbeeinflussenden Merkmale der Zone (u.a. Art der Nutzung, z.B. Wohnbaufläche, gewerbliche Baufläche, Ackerland, Grünland, Forst) und der Stichtag angezeigt. Über den historischen Layer lassen sich auch ältere Stichtage einblenden.

Was das Portal nicht leistet

Die Portalansicht ist eine Information, keine rechtsverbindliche Auskunft. Für Zwecke wie eine Erbschaftsteuererklärung, eine Beleihung oder einen Rechtsstreit brauchen Sie eine schriftliche Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses; die ist in der Regel gebührenpflichtig.

Außerdem sagt der Bodenrichtwert nichts über den Wert Ihres Gebäudes und nicht über den Preis, den Sie beim Verkauf erzielen. Er beschreibt den Boden in einer ganzen Zone, nicht Ihr einzelnes Grundstück. Wie beide zusammenhängen, steht in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Verkehrswert und Bodenrichtwert.

Offene Daten in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern stellt die Bodenrichtwerte zusätzlich als offene Daten bereit, im Format WFS 2.0.0 (WFS_MV_BORIS, 12 FeatureTypes nach Nutzungsarten); zusätzlich ATOM-Downloaddienst ATOM_MV_BORIS unter https://www.geodaten-mv.de/dienste/vboris_atom mit Shapefile (Modell BORIS.MV 2.1) und …. Genutzt werden dürfen sie unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0), Quellenvermerk "© GeoBasis-DE/M-V <Jahr der letzten Datenlieferung>". Auf dieser Grundlage zeigen wir auf den Gemeindeseiten von Mecklenburg-Vorpommern die tatsächlichen Werte und nicht nur den Weg zum Portal.

Zum offenen Datensatz · Lizenztext

Wer die Werte ermittelt

Kommunal organisiert: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind nach BauGB und Gutachterausschusslandesverordnung jeweils für den Bereich der Landkreise und kreisfreien Städte gebildet (6 Landkreise sowie die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin); die Geschäftsstellen sitzen bei den Kreis- bzw. Stadtverwaltungen (z.B. Geschäftsstelle des GAA Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg). Die Landkreise/kreisfreien Städte betreiben eigene Geoportale mit ihren Bodenrichtwerten. Aufsicht führt das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV M-V). Daneben besteht ein Oberer Gutachterausschuss, der u.a. Obergutachten erstattet, überregionale Marktanalysen und den Landesgrundstücksmarktbericht erstellt und eine landesweite Datensammlung auf Basis der Kaufpreissammlungen führt.

Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Mecklenburg-Vorpommern (OGAA); Geschäftsstelle beim Landesamt für innere Verwaltung, Lübecker Str. 289, 19059 Schwerin

Offizielle Seite der Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern

Häufige Fragen zu BORIS Mecklenburg-Vorpommern

Die Online-Einsicht über GeoPortal.MV/GAIA-MVprofessional und BORIS-D ist kostenfrei; seit dem 05.02.2026 ist nach Änderung der Gutachterausschusskostenverordnung (GAKostVO M-V) auch die gesamte Online-Bereitstellung der Bodenrichtwerte über Darstellungs- und Downloaddienste kostenfrei. Amtliche schriftliche Auskünfte und Auszüge der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bleiben nach GAKostVO M-V gebührenpflichtig. Keine Anmeldung erforderlich; laut GeoPortal.MV-Anleitung sind BORIS-D und GeoPortal.MV ohne Registrierung kostenfrei nutzbar.

Ja: In GAIA-MVprofessional existiert neben dem aktuellen Layer (borismv) ein Layer "historische Bodenrichtwerte" (borismv_historisch); zusätzlich zeigt die Bodenrichtwertübersicht auf der LAiV-Website Bodenrichtwerte zu aktuellen und älteren Stichtagen landesweit an.

Seit dem 01.01.2022 mindestens alle zwei Jahre jeweils zu Beginn des Kalenderjahres (Stichtag 1.1.; Turnus in der Praxis zweijährlich: 01.01.2022, 01.01.2024, 01.01.2026); die Beschlüsse der Gutachterausschüsse erfolgen im Frühjahr des Stichtagsjahres (z.B. GAA Mecklenburgische Seenplatte am 12.03.2026). Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.

Suchen Sie zunächst nach der Flurstücksnummer statt nach der Adresse, sie steht in Ihrem Grundbuchauszug oder Kaufvertrag. Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss. Der erteilt auch schriftliche Auskünfte, die anders als die Portalansicht rechtlich verwertbar sind.

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