BORIS Hessen: Bodenrichtwerte einsehen
In Hessen stehen die Bodenrichtwerte im Portal BORIS Hessen (Bodenrichtwertinformationssystem Hessen). Die Online-Recherche ist komplett gebührenfrei ('gebührenfreie Online-Recherche für alle hessischen Bodenrichtwerte'). Auch schriftliche Bodenrichtwertauskünfte zu den Stichtagen 01.01.2020, 01.01.2022 und 01.01.2024 können kostenfrei online über Geodaten online (gds.hessen.de) erstellt werden; für den Stichtag 01.01.2026 war die schriftliche Auskunft zum Abrufzeitpunkt dort noch nicht bestellbar. Gebühren fallen nur für besondere Selektion/Aufbereitung bzw. nicht automatisierte Bereitstellung nach Zeitaufwand an.
Wir sind nicht das amtliche Portal. Hier geht es direkt dorthin:
BORIS Hessen (Bodenrichtwertinformationssystem Hessen) öffnen
Schritt für Schritt zum Bodenrichtwert
- boris.hessen.de aufrufen – die Adresse leitet auf die BORIS-Hessen-Seite der HVBG (hvbg.hessen.de/boris-hessen) weiter.
- Dort den Link 'BORIS Hessen 2026' anklicken; es öffnet sich der Kartenviewer im Geoportal Hessen (https://www.geoportal.hessen.de/map?WMC=8243).
- In der Suchfunktion des Geoportals die Adresse eingeben (Ort, Straße, Hausnummer) – die Karte springt zur gesuchten Lage.
- So weit hineinzoomen, dass die Bodenrichtwertzonen sichtbar werden (Darstellung ab Maßstab 1:50.000); die Zone ablesen, in der das Grundstück liegt.
- Über die Info-Abfrage auf die Zone klicken, um den Bodenrichtwert in EUR/m² und die Zonendetails anzuzeigen; bei Bedarf Ansicht drucken.
- Für frühere Stichtage die Kartenzusammenstellungen BORIS Hessen 2024/2022/2020 öffnen oder eine kostenfreie schriftliche Bodenrichtwertauskunft über Geodaten online (gds.hessen.de) erstellen.
Was Sie im Portal sehen
Man sieht eine Karte des Geoportals Hessen, in der ab Maßstab 1:50.000 die Bodenrichtwertzonen als flächenhafte Zonen mit Zonengrenzen und Beschriftung (Label) dargestellt werden. Je Zone wird der Bodenrichtwert als durchschnittlicher Lagewert in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche angezeigt; per Info-Abfrage (Layer BORIS-Info) lassen sich Details zur Zone abrufen. Hintergrund sind amtliche Karten (u.a. Liegenschafts- und topographische Karten), und die Ansicht kann gedruckt werden.
Was das Portal nicht leistet
Die Portalansicht ist eine Information, keine rechtsverbindliche Auskunft. Für Zwecke wie eine Erbschaftsteuererklärung, eine Beleihung oder einen Rechtsstreit brauchen Sie eine schriftliche Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses; die ist in der Regel gebührenpflichtig.
Außerdem sagt der Bodenrichtwert nichts über den Wert Ihres Gebäudes und nicht über den Preis, den Sie beim Verkauf erzielen. Er beschreibt den Boden in einer ganzen Zone, nicht Ihr einzelnes Grundstück. Wie beide zusammenhängen, steht in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Verkehrswert und Bodenrichtwert.
Offene Daten in Hessen
Hessen stellt die Bodenrichtwerte zusätzlich als offene Daten bereit, im Format WFS 2.0.0/1.1.0 ('WFS HE BORIS') mit FeatureTypes u.a. BR_BodenrichtwertZonal und BR_BodenrichtwertLagetypisch; Ausgabeformate GML 3.1.1/3.2, Shapefile (ZIP), CSV (ZIP), …. Genutzt werden dürfen sie unter der Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-de/zero-2-0). Auf dieser Grundlage zeigen wir auf den Gemeindeseiten von Hessen die tatsächlichen Werte und nicht nur den Weg zum Portal.
Zum offenen Datensatz · Lizenztext
Wer die Werte ermittelt
In Hessen gibt es 17 selbständige Gutachterausschüsse für Immobilienwerte, gebildet für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und einzelner kreisangehöriger Städte. Sieben Geschäftsstellen (für die Landkreise) sind bei den staatlichen Ämtern für Bodenmanagement eingerichtet, die übrigen zehn Geschäftsstellen sind in Stadtverwaltungen integriert (z.B. Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main). Seit 2007 besteht zusätzlich die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) beim HLBG in Wiesbaden, die landesweite Einheitlichkeit der Daten und Produkte sicherstellt, landesweite Auswertungen/Immobilienmarktberichte erstellt und BORIS Hessen betreibt.
Kein Oberer Gutachterausschuss auf den offiziellen Seiten erwähnt; die landesweite Koordination übernimmt die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse (ZGGH) beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Offizielle Seite der Gutachterausschüsse in Hessen
Häufige Fragen zu BORIS Hessen
Die Online-Recherche ist komplett gebührenfrei ('gebührenfreie Online-Recherche für alle hessischen Bodenrichtwerte'). Auch schriftliche Bodenrichtwertauskünfte zu den Stichtagen 01.01.2020, 01.01.2022 und 01.01.2024 können kostenfrei online über Geodaten online (gds.hessen.de) erstellt werden; für den Stichtag 01.01.2026 war die schriftliche Auskunft zum Abrufzeitpunkt dort noch nicht bestellbar. Gebühren fallen nur für besondere Selektion/Aufbereitung bzw. nicht automatisierte Bereitstellung nach Zeitaufwand an. Keine Anmeldung erforderlich; das Geoportal Hessen zeigt lediglich eine optionale Login-/Registrierungsmöglichkeit, die Bodenrichtwert-Recherche funktioniert ohne Konto.
Ja: Neben dem aktuellen Stichtag 01.01.2026 sind die historischen Stichtage 01.01.2024, 01.01.2022 und 01.01.2020 als eigene Kartenzusammenstellungen im Geoportal Hessen abrufbar (WMC 7107, 39 und 5787). Noch ältere Stichtage sind laut HVBG über die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhältlich.
Mindestens alle zwei Jahre; in der Praxis landesweit einheitlich alle zwei Jahre zum 1. Januar gerader Jahre (verfügbare Stichtage: 01.01.2020, 01.01.2022, 01.01.2024, 01.01.2026) Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.
Suchen Sie zunächst nach der Flurstücksnummer statt nach der Adresse, sie steht in Ihrem Grundbuchauszug oder Kaufvertrag. Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss. Der erteilt auch schriftliche Auskünfte, die anders als die Portalansicht rechtlich verwertbar sind.