BORIS Hamburg: Bodenrichtwerte einsehen
In Hamburg stehen die Bodenrichtwerte im Portal BORIS.HH – Bodenrichtwert-Informationssystem der Freien und Hansestadt Hamburg (interaktive Bodenrichtwertkarte im Geoportal Hamburg). Einsicht und Ausdruck der Bodenrichtwerte in BORIS.HH sind kostenlos. Kostenpflichtig sind amtliche schriftliche Bodenrichtwertauskünfte, die laut Erläuterungen des Gutachterausschusses über die Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH) selbst erzeugt und heruntergeladen werden können.
Wir sind nicht das amtliche Portal. Hier geht es direkt dorthin:
Schritt für Schritt zum Bodenrichtwert
- BORIS.HH unter https://www.geoportal-hamburg.de/boris/ im Browser öffnen (kostenlos, ohne Anmeldung).
- In das Suchfeld die eigene Adresse (Straße und Hausnummer) eingeben; die Karte zoomt auf das Grundstück.
- Die Bodenrichtwertzone am Grundstück anklicken, um den Bodenrichtwert (Euro/m²) mit den Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks anzuzeigen.
- Bei Bedarf über die Stichtagsauswahl einen anderen (auch historischen) Stichtag wählen.
- Optional den Wert in der Anwendung auf die individuellen Grundstücksverhältnisse umrechnen (Grundstücksgröße bzw. Geschossflächenzahl) und das Ergebnis kostenlos ausdrucken.
Was Sie im Portal sehen
Eine interaktive Karte Hamburgs mit flächendeckenden Bodenrichtwertzonen. Zu jeder Zone wird der Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche zum gewählten Stichtag angezeigt, dazu wertbestimmende Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks (z. B. Art und Maß der Nutzung). Über die Stichtagsauswahl lassen sich auch historische Werte vergangener Jahre darstellen. Die Anwendung erlaubt zudem eine einfache Umrechnung auf individuelle Grundstücksverhältnisse (Grundstücksgröße bzw. maßgebliche Geschossflächenzahl) und kostenlose Ausdrucke.
Was das Portal nicht leistet
Die Portalansicht ist eine Information, keine rechtsverbindliche Auskunft. Für Zwecke wie eine Erbschaftsteuererklärung, eine Beleihung oder einen Rechtsstreit brauchen Sie eine schriftliche Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses; die ist in der Regel gebührenpflichtig.
Außerdem sagt der Bodenrichtwert nichts über den Wert Ihres Gebäudes und nicht über den Preis, den Sie beim Verkauf erzielen. Er beschreibt den Boden in einer ganzen Zone, nicht Ihr einzelnes Grundstück. Wie beide zusammenhängen, steht in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Verkehrswert und Bodenrichtwert.
Offene Daten in Hamburg
Hamburg stellt die Bodenrichtwerte zusätzlich als offene Daten bereit, im Format WFS 2.0.0 (Ausgabe u. a. GML, GeoJSON, CSV; FeatureTypes lgv_brw_zonen_2016 bis lgv_brw_zonen_2026 sowie lgv_brw_zoniert_alle und lgv_brw_lagetypisch_alle), WMS, OGC …. Genutzt werden dürfen sie unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0), Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Auf dieser Grundlage zeigen wir auf den Gemeindeseiten von Hamburg die tatsächlichen Werte und nicht nur den Weg zum Portal.
Zum offenen Datensatz · Lizenztext
Wer die Werte ermittelt
Zentral: Für die gesamte Freie und Hansestadt Hamburg (Stadtstaat) besteht ein einziger Gutachterausschuss für Grundstückswerte, ein unabhängiges Gremium nach §§ 192 ff. BauGB. Seine Geschäftsstelle ist beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) angesiedelt (Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg). Rechtsgrundlage ist neben dem BauGB und der ImmoWertV die Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte vom 12.5.2009 (HmbGVBl. S. 124) – so wörtlich in den amtlichen Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten zum 1.1.2026. Der Ausschuss ermittelt jährlich die Bodenrichtwerte, führt die Kaufpreissammlung und veröffentlicht einen jährlichen Immobilienmarktbericht.
Offizielle Seite der Gutachterausschüsse in Hamburg
Häufige Fragen zu BORIS Hamburg
Einsicht und Ausdruck der Bodenrichtwerte in BORIS.HH sind kostenlos. Kostenpflichtig sind amtliche schriftliche Bodenrichtwertauskünfte, die laut Erläuterungen des Gutachterausschusses über die Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH) selbst erzeugt und heruntergeladen werden können. Keine Anmeldung/Registrierung für die Einsicht erforderlich; das Portal ist frei zugänglich.
Ja, historische Bodenrichtwerte sind zu allen verfügbaren Stichtagen abrufbar: bis 2008 lagetypische, ab 2010 zonale Bodenrichtwerte. Die LGV-Seite listet Stichtage zurück bis 31.12.1973 (im Transparenzportal-Datensatz zusätzlich Datenpunkte von 1964).
Jährlich zum 1. Januar (LGV-Seite: Stichtage '01.01.2022 und dann jährlich zum 01.01.'; der WFS führt durchgängige Jahrgänge lgv_brw_zonen_2016–2026). Historisch vor 2010 unregelmäßigere, lagetypische Stichtage zurück bis 31.12.1973. Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.
Suchen Sie zunächst nach der Flurstücksnummer statt nach der Adresse, sie steht in Ihrem Grundbuchauszug oder Kaufvertrag. Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss. Der erteilt auch schriftliche Auskünfte, die anders als die Portalansicht rechtlich verwertbar sind.