BORIS Bremen: Bodenrichtwerte einsehen
In Bremen stehen die Bodenrichtwerte im Portal Immobilienmarkt.NI – Bodenrichtwerte (BORIS.NI, Bodenrichtwertinformationssystem Niedersachsen und Bremen). Kostenlos (seit 01.03.2021 ist der Zugang kostenfrei, inkl. historischer Stichtage und Druckfunktion). Kostenpflichtig sind nur Offline-Produkte der Geschäftsstelle: gedruckte Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte für 50 Euro je Auszug (bis DIN A3) über den Geodatenservice von GeoInformation Bremen.
Wir sind nicht das amtliche Portal. Hier geht es direkt dorthin:
Schritt für Schritt zum Bodenrichtwert
- Portal https://immobilienmarkt.niedersachsen.de/bodenrichtwerte im Browser öffnen (Bereich 'Bodenrichtwerte' von Immobilienmarkt.NI/BORIS.NI).
- Links oben den Stichtag wählen (aktuell 01.01.2026; ältere Stichtage für historische Werte) und den Teilmarkt 'Bauland' eingestellt lassen.
- Im Suchfeld die vollständige Adresse eingeben (Format: PLZ Ort Straße Hausnummer, z. B. '28195 Bremen Am Markt 21') und den passenden Adressvorschlag anklicken.
- Die Karte zoomt auf das Grundstück, rechts öffnet sich das Informationsfenster mit Gemarkung, Flur und Flurstück.
- Bodenrichtwert in Euro/m², Bodenrichtwertzone, Entwicklungszustand, Art der Nutzung und wertrelevante Geschossflächenzahl ablesen.
- Bei Bedarf die Auskunft über das Druckersymbol ausdrucken bzw. als PDF speichern.
Was Sie im Portal sehen
Eine Kartenanwendung (MapLibre) mit Adresssuche, Stichtag- und Teilmarkt-Auswahl, in der die Bodenrichtwertzonen dargestellt werden. Nach Auswahl einer Bremer Adresse öffnet sich rechts ein Informationsfenster mit dem Vermerk 'Herausgegeben von Freie Hansestadt Bremen / Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremen'. Angezeigt werden Gemarkung, Flur und Flurstück, Stichtag, Teilmarkt, Nummer der Bodenrichtwertzone, der Bodenrichtwert in Euro/m² (im Test: Am Markt 21, 28195 Bremen: 2.900 Euro/m², Zone 10001141), Entwicklungszustand, beitrags-/abgaberechtlicher Zustand, Art der Nutzung und die wertrelevante Geschossflächenzahl. Über ein Druckersymbol lässt sich die Auskunft ausdrucken.
Was das Portal nicht leistet
Die Portalansicht ist eine Information, keine rechtsverbindliche Auskunft. Für Zwecke wie eine Erbschaftsteuererklärung, eine Beleihung oder einen Rechtsstreit brauchen Sie eine schriftliche Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses; die ist in der Regel gebührenpflichtig.
Außerdem sagt der Bodenrichtwert nichts über den Wert Ihres Gebäudes und nicht über den Preis, den Sie beim Verkauf erzielen. Er beschreibt den Boden in einer ganzen Zone, nicht Ihr einzelnes Grundstück. Wie beide zusammenhängen, steht in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Verkehrswert und Bodenrichtwert.
Wer die Werte ermittelt
Im Land Bremen bestehen zwei selbständige, weisungsunabhängige (kommunal je Stadtgemeinde organisierte) Gutachterausschüsse: der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremen – Geschäftsstelle beim Landesamt GeoInformation Bremen, Lloydstraße 4, 28217 Bremen (gutachterausschuss@geo.bremen.de) – und der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremerhaven – Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt im Technischen Rathaus, Fährstraße 20, 27580 Bremerhaven (gutachterausschuss@magistrat.bremerhaven.de). Für das stadtbremische Überseehafengebiet Bremerhaven nimmt der Bremerhavener Ausschuss die Aufgaben wahr. Rechtsgrundlagen: BauGB, ImmoWertV und die bremische Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Fassung 2008, geändert 2014). Der GA Bremen ist ein Kollegialgremium aus rund 20 ehrenamtlichen Sachverständigen.
Offizielle Seite der Gutachterausschüsse in Bremen
Häufige Fragen zu BORIS Bremen
Kostenlos (seit 01.03.2021 ist der Zugang kostenfrei, inkl. historischer Stichtage und Druckfunktion). Kostenpflichtig sind nur Offline-Produkte der Geschäftsstelle: gedruckte Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte für 50 Euro je Auszug (bis DIN A3) über den Geodatenservice von GeoInformation Bremen. Keine Anmeldung oder Registrierung erforderlich; die Auskunft wurde im Test anonym im Browser abgerufen.
Historische Bodenrichtwerte sind im Portal über das Stichtag-Dropdown einsehbar: online verfügbar sind die Stichtage 2013, 2015, 2017, 2019, 2021, 2022, 2024 und 2026 (Stadt Bremen; Bremerhaven mit eigenen Jahrgängen 2016/2018/2020, ab 2022 gemeinsam). Die amtlichen Metadaten dokumentieren Jahrgänge zurück bis 2004; ältere Stichtage sind nur in gedruckter Version erhältlich.
Alle 2 Jahre; die Bodenrichtwertkarte erscheint im Zweijahresrhythmus, seit 2022 landesweit einheitlich zum Stichtag 1. Januar gerader Jahre (2022, 2024, 2026). Zuvor hatten Bremen und Bremerhaven versetzte Stichtage (Bremen u. a. 31.12.2018/31.12.2020, Bremerhaven 31.12.2017/31.12.2019). Anders als in Niedersachsen (jährliche Ermittlung) gilt in Bremen der Zweijahresturnus. Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.
Suchen Sie zunächst nach der Flurstücksnummer statt nach der Adresse, sie steht in Ihrem Grundbuchauszug oder Kaufvertrag. Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss. Der erteilt auch schriftliche Auskünfte, die anders als die Portalansicht rechtlich verwertbar sind.