BORIS Brandenburg: Bodenrichtwerte einsehen
In Brandenburg stehen die Bodenrichtwerte im Portal BORIS Land Brandenburg (Bodenrichtwertinformationssystem). Vollständig kostenfrei: Einsicht der aktuellen und zurückliegenden Bodenrichtwerte sowie der Abruf einer amtlichen Bodenrichtwertauskunft als PDF-Datei sind kostenlos. Kostenpflichtig sind nur Sonderabgaben außerhalb des Portals (z.B. Shapefile-Datenabgabe über den Geobroker der LGB, Mindestbestellwert 15 Euro).
Wir sind nicht das amtliche Portal. Hier geht es direkt dorthin:
BORIS Land Brandenburg (Bodenrichtwertinformationssystem) öffnen
Schritt für Schritt zum Bodenrichtwert
- boris.brandenburg.de im Browser aufrufen; die Kartenanwendung startet ohne Anmeldung.
- Über die Suche die eigene Adresse bzw. den Ort eingeben oder in der Karte zum Grundstück zoomen.
- Den gewünschten Stichtag auswählen (aktuell 01.01.2026; zurückliegende Stichtage sind ebenfalls verfügbar).
- Die Bodenrichtwertzone anklicken, in der das Grundstück liegt: Der Bodenrichtwert in Euro/m² und die wertbeeinflussenden Merkmale werden angezeigt.
- Bei Bedarf die amtliche Bodenrichtwertauskunft zum ausgewählten Bodenrichtwert und Stichtag kostenfrei als PDF abrufen.
Was Sie im Portal sehen
Man sieht eine interaktive Karte mit Bodenrichtwertzonen, farblich differenziert nach Lagewert, für Bauland, land- und forstwirtschaftliche Flächen und sonstige Flächen. Zu jeder Zone wird der Bodenrichtwert als durchschnittlicher Lagewert des Bodens in Euro pro Quadratmeter mit den wertbeeinflussenden Merkmalen (z.B. Entwicklungszustand, Nutzungsart) angezeigt. Zum ausgewählten Bodenrichtwert und Stichtag lässt sich eine amtliche Bodenrichtwertauskunft als PDF-Datei kostenfrei abrufen; bei einem Teil der Werte sind zusätzlich Umrechnungskoeffizienten hinterlegt.
Was das Portal nicht leistet
Die Portalansicht ist eine Information, keine rechtsverbindliche Auskunft. Für Zwecke wie eine Erbschaftsteuererklärung, eine Beleihung oder einen Rechtsstreit brauchen Sie eine schriftliche Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses; die ist in der Regel gebührenpflichtig.
Außerdem sagt der Bodenrichtwert nichts über den Wert Ihres Gebäudes und nicht über den Preis, den Sie beim Verkauf erzielen. Er beschreibt den Boden in einer ganzen Zone, nicht Ihr einzelnes Grundstück. Wie beide zusammenhängen, steht in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Verkehrswert und Bodenrichtwert.
Offene Daten in Brandenburg
Brandenburg stellt die Bodenrichtwerte zusätzlich als offene Daten bereit, im Format WFS 2.0.0 (GML; FeatureTypes u.a. BR_Bodenrichtwert, BR_BodenrichtwertFlaeche), zusätzlich WMS und OGC API Features; jährliche Bodenrichtwertdatensätze auch als CSV …. Genutzt werden dürfen sie unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0), Namensnennung: "© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0" bzw. "© Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, dl-de/by-2-0". Auf dieser Grundlage zeigen wir auf den Gemeindeseiten von Brandenburg die tatsächlichen Werte und nicht nur den Weg zum Portal.
Zum offenen Datensatz · Lizenztext
Wer die Werte ermittelt
Kommunal-regionale Struktur: Selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind für die Bereiche der Landkreise und kreisfreien Städte gebildet (z.B. Barnim, Oberhavel, Potsdam-Mittelmark); ihre Geschäftsstellen sind bei den Katasterbehörden angesiedelt. Darüber steht der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg, dessen Geschäftsstelle bei der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) in Potsdam (Heinrich-Mann-Allee 104 B) eingerichtet ist; er erstellt landesweite Übersichten und Analysen, den landesweiten Grundstücksmarktbericht und Obergutachten. Rechtsgrundlage ist die Brandenburgische Gutachterausschussverordnung (BbgGAV).
Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg, Geschäftsstelle bei der LGB, Heinrich-Mann-Allee 104 B, 14473 Potsdam
Offizielle Seite der Gutachterausschüsse in Brandenburg
Häufige Fragen zu BORIS Brandenburg
Vollständig kostenfrei: Einsicht der aktuellen und zurückliegenden Bodenrichtwerte sowie der Abruf einer amtlichen Bodenrichtwertauskunft als PDF-Datei sind kostenlos. Kostenpflichtig sind nur Sonderabgaben außerhalb des Portals (z.B. Shapefile-Datenabgabe über den Geobroker der LGB, Mindestbestellwert 15 Euro). Keine Anmeldung erforderlich; Einsicht und kostenfreie PDF-Bodenrichtwertauskunft sind ohne Registrierung möglich. Eine Registrierung wird erst für Datenbestellungen über den Geobroker-Shop der LGB benötigt.
Ja, historische Bodenrichtwerte sind einsehbar: BORIS Land Brandenburg stellt kostenfrei amtliche Informationen zu den aktuellen Bodenrichtwerten sowie zu zurückliegenden Stichtagen bereit; die Geodatendienste enthalten Stichtage ab 01.01.2010.
Jährlich zum Stichtag 1. Januar (§ 193 Abs. 5 BauGB, ImmoWertV, VV-BRW); historisch galten 2012–2020 Stichtage zum 31.12., seit 2022 wieder durchgängig der 01.01. Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.
Suchen Sie zunächst nach der Flurstücksnummer statt nach der Adresse, sie steht in Ihrem Grundbuchauszug oder Kaufvertrag. Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss. Der erteilt auch schriftliche Auskünfte, die anders als die Portalansicht rechtlich verwertbar sind.