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Bodenrichtwert finden
Amtliche Quellen, redaktionell geprüft Kostenlos, ohne Anmeldung 10.749 Gemeinden, jede mit eigener Seite Unabhängig, keine Wertermittlung

Bodenrichtwert Marienmünster 2026

Marienmünster weist zum Stichtag 1. Januar 2026 Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen aus, die meist zwischen 11,50 €/m² und 45,00 €/m² liegen. Der Median beträgt 15,00 €/m². Einzelne Spitzenlagen liegen darüber. Welcher Wert für Ihr Grundstück gilt, hängt von der Richtwertzone ab. Wie Sie ihn punktgenau ablesen, steht weiter unten.

Werte für Marienmünster im Überblick

Bodenrichtwert Wohnen, Median15,00 €/m²

Übliche Spanne 11,50 €/m² bis 45,00 €/m² über 16 Richtwertzonen

Amtliche Bodenrichtwerte, Stichtag 1. Januar 2026

Gewerbeflächen, Median6,00 €/m²

5,00 €/m² bis 9,20 €/m², 15 Zonen

Ackerland, Median4,70 €/m²

Land- und forstwirtschaftliche Flächen werden getrennt bewertet

So finden Sie den amtlichen Bodenrichtwert in Marienmünster

Nordrhein-Westfalen stellt die Bodenrichtwerte im Portal BORIS-NRW – Amtliche Informationen zum Grundstücksmarkt (Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen) bereit. Vollständig kostenlos: Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte, Grundstücksmarktberichte und allgemeine Preisinformationen sind kostenfrei abrufbar; die zugrunde liegenden Daten stehen seit 01.03.2020 unter der Datenlizenz Deutschland – Zero – 2.0 ohne Einschränkungen zur Verfügung. Kostenpflichtige Funktionen wurden in den abgerufenen offiziellen Quellen nicht genannt.

  1. https://www.boris.nrw.de/ aufrufen und über 'Auf Karte zeigen' / 'Zum WebGIS' die Kartenanwendung (https://www.boris.nrw.de/boris-nrw/?lang=de) öffnen – ohne Anmeldung.
  2. In der Ortssuche die Adresse (Ort, Straße, Hausnummer) eingeben oder direkt in der Karte zum Grundstück navigieren.
  3. So weit hineinzoomen, bis die Bodenrichtwertzonen mit ihren Werten sichtbar werden.
  4. Mit der linken Maustaste in die Bodenrichtwertzone des Grundstücks klicken – es öffnet sich ein Fenster mit dem Bodenrichtwert und seinen beschreibenden Merkmalen.
  5. Bei Bedarf über die Stichtags-/Jahrgangsauswahl frühere Bodenrichtwerte (ab 01.01.2011) anzeigen lassen.

Zum amtlichen Portal von Nordrhein-Westfalen Ausführliche Anleitung

meinbodenrichtwert.de ist nicht das amtliche Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der zuständige Gutachterausschuss.

Marienmünster in Zahlen

Einwohner4.791
Fläche64,36 km²
Einwohner je km²74
Postleitzahl37696
KreisHöxter
BundeslandNordrhein-Westfalen
Richtwertzonen85

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026, Bevölkerung 31.12.2024)

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungKaufwert Ø Bauland
Nieheim 8,4 km
Steinheim 10,5 km
Höxter 11,5 km
Schieder-Schwalenberg 11,7 km
Brakel 11,8 km
Boffzen 13,7 km 67,77 €/m²
Vahlbruch 13,7 km 67,77 €/m²
Holzminden 15,0 km 67,77 €/m²

Lage von Marienmünster

Kartendaten: OpenStreetMap-Mitwirkende · Koordinaten: Gemeindeverzeichnis GV-ISys

Häufige Fragen zu Marienmünster

Im amtlichen Portal BORIS-NRW – Amtliche Informationen zum Grundstücksmarkt (Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen). Sie geben dort Ihre Adresse oder Flurstücksnummer ein und klicken auf die Richtwertzone, in der Ihr Grundstück liegt. Vollständig kostenlos: Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte, Grundstücksmarktberichte und allgemeine Preisinformationen sind kostenfrei abrufbar; die zugrunde liegenden Daten stehen seit 01.03.2020 unter der Datenlizenz Deutschland – Zero – 2.0 ohne Einschränkungen zur Verfügung. Kostenpflichtige Funktionen wurden in den abgerufenen offiziellen Quellen nicht genannt. Den direkten Link und eine Anleitung finden Sie oben auf dieser Seite.

Einen einzelnen Wert gibt es nicht. Für Wohnbauflächen in Marienmünster liegen die amtlichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 überwiegend zwischen 11,50 €/m² und 45,00 €/m², der mittlere Wert beträgt 15,00 €/m². Einzelne Spitzenlagen liegen darüber. Maßgeblich ist immer die Zone, in der Ihr Grundstück liegt.

Jährlich zum 1. Januar: Nach § 11 GAVO NRW hat der Gutachterausschuss bis zum 15. Februar jedes Jahres Bodenrichtwerte bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres zu ermitteln; die Veröffentlichung soll bis zum 31. März erfolgen. Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Zone. Ihr Grundstück kann durch Zuschnitt, Größe, Bebaubarkeit oder Erschließungszustand deutlich davon abweichen. In gefragten Lagen liegen die tatsächlich gezahlten Preise häufig darüber. Für einen belastbaren Wert brauchen Sie eine Bewertung durch einen Sachverständigen.

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