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Bodenrichtwert finden
Amtliche Quellen, redaktionell geprüft Kostenlos, ohne Anmeldung 10.749 Gemeinden, jede mit eigener Seite Unabhängig, keine Wertermittlung

Bodenrichtwert Finnentrop 2026

In Finnentrop bewegen sich die amtlichen Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen zum 1. Januar 2026 im Regelfall zwischen 56,00 €/m² und 100 €/m², im Mittel bei 75,00 €/m². Einzelne Spitzenlagen liegen darüber. Welcher Wert für Ihr Grundstück gilt, hängt von der Richtwertzone ab. Wie Sie ihn punktgenau ablesen, steht weiter unten.

Werte für Finnentrop im Überblick

Bodenrichtwert Wohnen, Median75,00 €/m²

Übliche Spanne 56,00 €/m² bis 100 €/m² über 73 Richtwertzonen

Amtliche Bodenrichtwerte, Stichtag 1. Januar 2026

Gewerbeflächen, Median24,00 €/m²

20,00 €/m² bis 28,80 €/m², 29 Zonen

So finden Sie den amtlichen Bodenrichtwert in Finnentrop

Nordrhein-Westfalen stellt die Bodenrichtwerte im Portal BORIS-NRW – Amtliche Informationen zum Grundstücksmarkt (Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen) bereit. Vollständig kostenlos: Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte, Grundstücksmarktberichte und allgemeine Preisinformationen sind kostenfrei abrufbar; die zugrunde liegenden Daten stehen seit 01.03.2020 unter der Datenlizenz Deutschland – Zero – 2.0 ohne Einschränkungen zur Verfügung. Kostenpflichtige Funktionen wurden in den abgerufenen offiziellen Quellen nicht genannt.

  1. https://www.boris.nrw.de/ aufrufen und über 'Auf Karte zeigen' / 'Zum WebGIS' die Kartenanwendung (https://www.boris.nrw.de/boris-nrw/?lang=de) öffnen – ohne Anmeldung.
  2. In der Ortssuche die Adresse (Ort, Straße, Hausnummer) eingeben oder direkt in der Karte zum Grundstück navigieren.
  3. So weit hineinzoomen, bis die Bodenrichtwertzonen mit ihren Werten sichtbar werden.
  4. Mit der linken Maustaste in die Bodenrichtwertzone des Grundstücks klicken – es öffnet sich ein Fenster mit dem Bodenrichtwert und seinen beschreibenden Merkmalen.
  5. Bei Bedarf über die Stichtags-/Jahrgangsauswahl frühere Bodenrichtwerte (ab 01.01.2011) anzeigen lassen.

Zum amtlichen Portal von Nordrhein-Westfalen Ausführliche Anleitung

meinbodenrichtwert.de ist nicht das amtliche Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der zuständige Gutachterausschuss.

Finnentrop in Zahlen

Einwohner17.022
Fläche104,42 km²
Einwohner je km²163
Postleitzahl57413
KreisOlpe
BundeslandNordrhein-Westfalen
Richtwertzonen194

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026, Bevölkerung 31.12.2024)

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungKaufwert Ø Bauland
Attendorn 7,0 km
Plettenberg 8,2 km 141 €/m²
Lennestadt 10,4 km
Kirchhundem 12,5 km
Herscheid 15,8 km 141 €/m²
Eslohe (Sauerland) 16,5 km 95,87 €/m²
Werdohl 17,4 km 141 €/m²
Sundern (Sauerland) 17,7 km 95,87 €/m²

Lage von Finnentrop

Kartendaten: OpenStreetMap-Mitwirkende · Koordinaten: Gemeindeverzeichnis GV-ISys

Häufige Fragen zu Finnentrop

Im amtlichen Portal BORIS-NRW – Amtliche Informationen zum Grundstücksmarkt (Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen). Sie geben dort Ihre Adresse oder Flurstücksnummer ein und klicken auf die Richtwertzone, in der Ihr Grundstück liegt. Vollständig kostenlos: Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte, Grundstücksmarktberichte und allgemeine Preisinformationen sind kostenfrei abrufbar; die zugrunde liegenden Daten stehen seit 01.03.2020 unter der Datenlizenz Deutschland – Zero – 2.0 ohne Einschränkungen zur Verfügung. Kostenpflichtige Funktionen wurden in den abgerufenen offiziellen Quellen nicht genannt. Den direkten Link und eine Anleitung finden Sie oben auf dieser Seite.

Einen einzelnen Wert gibt es nicht. Für Wohnbauflächen in Finnentrop liegen die amtlichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 überwiegend zwischen 56,00 €/m² und 100 €/m², der mittlere Wert beträgt 75,00 €/m². Einzelne Spitzenlagen liegen darüber. Maßgeblich ist immer die Zone, in der Ihr Grundstück liegt.

Jährlich zum 1. Januar: Nach § 11 GAVO NRW hat der Gutachterausschuss bis zum 15. Februar jedes Jahres Bodenrichtwerte bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres zu ermitteln; die Veröffentlichung soll bis zum 31. März erfolgen. Der aktuellste Stichtag ist der 01.01.2026.

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Zone. Ihr Grundstück kann durch Zuschnitt, Größe, Bebaubarkeit oder Erschließungszustand deutlich davon abweichen. In gefragten Lagen liegen die tatsächlich gezahlten Preise häufig darüber. Für einen belastbaren Wert brauchen Sie eine Bewertung durch einen Sachverständigen.

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